Schnee und Eis: Wer zahlt bei Schäden?

von 12. Dezember 2010

Glatte Fußwege, Dachlawinen, Eiszapfen – damit galt es die letzten Tage in Halle (Saale) zu kämpfen. Bei warmen 5 Grad taute vieles am Samstag wieder weg. Doch in den nächsten Tagen ist wieder mit Frost und neuen Schneefällen zu rechnen. Haus- und Grundbesitzer, aber auch Mieter müssen ihrer Räum- und Streupflicht ordnungsgemäß nachkommen, um das Unfallrisiko für alle so gering wie möglich zu halten.

Rutscht trotzdem jemand aus und erleidet dadurch einen Schaden, kann er Ansprüche beim Grundstückseigentümer geltend machen, informiert die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Gibt es eine private Haftpflichtversicherung, prüft diese, ob der Geschädigte Ansprüche hat. Berechtigte Schadenersatzansprüche werden dann im vertraglich vereinbarten Rahmen reguliert. Um ausreichend versichert zu sein, empfiehlt die Verbraucherzentrale in der Privathaftpflichtversicherung mindestens eine Deckungssumme von drei Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden zu vereinbaren.

Für Vermieter und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern reicht eine Privathaftpflichtversicherung dagegen nicht aus, um ausreichend abgesichert zu sein. Sie benötigen eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Bei Frostschäden an Heizungs- und Wasserrohrleitungen ist die Wohngebäudeversicherung zuständig, wenn darin auch ein Versicherungsschutz für Leitungswasserschäden eingeschlossen ist. Führt ein Frostschaden dazu, dass durch Wasseraustritt im Haushalt auch Möbel beschädigt werden, ist dies ein Fall für die Hausratversicherung.

Trotz ausreichenden Versicherungsschutzes müssen Verbraucher dennoch bestimmte Pflichten erfüllen, damit im Schadenfall die Entschädigungsleistung nicht gekürzt wird. Diese Pflichten können je nach Versicherungssparte unterschiedlich sein und beispielsweise darin bestehen, dass eine ausreichende Beheizung des Gebäudes sowie die regelmäßige Kontrolle der Funktionsfähigkeit der Heizungsanlage gewährleistet sind. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen gibt Klarheit, welche Pflichten der Versicherungsnehmer zu erfüllen hat und wie er sich im Schadenfall verhalten sollte.