Schulabschluss geschafft? Kindergeld ab 18 Jahre

Schulabschluss geschafft?  Kindergeld ab 18 Jahre
von 15. Juni 2018

Kindergeld gibt es auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Dienste (FSJ, FÖJ, anerkannte Freiwilligendienste im Ausland).
Da es nach dem Schulende aber in aller Regel nicht nahtlos weitergeht, gibt es Kindergeld ebenfalls während einer Übergangsphase von längstensvier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. Auf der sicheren Seite sind die Kinder, die bei der Berufsberatung gemeldet sind. Auf jeden Fall sollten sie alle Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Zwischenmitteilungen, Zu- und Absagen) aufbewahren. Eine Arbeitslosmeldung in der Agentur ist in der Regel nicht notwendig.

Alle Informationen, Antragsformulare und Nachweisvordrucke sind unter www.familienkasse.de verfügbar. Und selbstverständlich können Eltern sich auch telefonisch informieren:

Die Familienkasse ist von Montag bis Freitag von 8.00-18.00 Uhr (gebührenfrei) erreichbar unter 0800 45555 30. Bitte halten Sie bei Anfragen Ihre Kindergeldnummer bereit!