Selbst bestimmen – rechtzeitig vorsorgen

von 17. August 2021

Viele Menschen wollen selbst bestimmen, wer sie im Krankheitsfall vertritt oder wie ihr Lebensende aussehen soll. Allerdings scheuen sie oft den Aufwand, da sie nicht wissen, worauf sie bei der Erstellung der Dokumente achten müssen. „Das Interesse der Menschen, ihre Angelegenheiten zu regeln, ist enorm“, sagt Anne Neumann, Juristin bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. „Mit der Woche der Vorsorge wollen wir dazu beitragen, dass möglichst viele Menschen informierte Entscheidungen in Fragen der Vorsorge treffen können.“

Die Verbraucherzentralen bieten während der „Woche der Vorsorge“ folgende Online-Vorträge an:

Patientenverfügung: Über Ihre Behandlung bestimmen Sie

Ein plötzlicher Unfall oder eine schwer verlaufende Erkrankung – jeden kann es treffen. Wer älter als 18 Jahre und einwilligungsfähig ist, kann mit einer Patientenverfügung für solche Fälle vorsorgen. In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung richtet sich sowohl an zukünftige behandelnde Ärzte, als auch an Bevollmächtigte und Betreuer. Sie wird nur herangezogen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern.

Die Vorträge richten sich an Menschen jeglichen Alters, die über ihre medizinische Behandlung selbst bestimmen wollen.

Sechs Termine zur Auswahl:

Montag, 20.09.2021, 18 Uhr;

Dienstag 21.09.2021, 10 Uhr und 18 Uhr;

Mittwoch, 22.09.2021, 18 Uhr;

Donnerstag 23.09.2021, 10 Uhr;

Freitag 24.09.2021, 14 Uhr.

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung:Wer entscheidet, bestimmen Sie

Wer infolge Krankheit oder Unfall seine finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, benötigt einen Menschen, der sich darum kümmert. Grundsätzlich bestimmt das Betreuungsgericht, wer für eine nicht entscheidungsfähige Person die gesetzliche Vertretung übernimmt. Wer hierzu konkrete Vorstellungen hat, kann in einer Betreuungsverfügung festlegen, wen das Gericht auswählen soll.

Der Patientenverfügung eine Stimme geben oder Vorkehrungen für die Vertretung in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten treffen – das geht auch mit einer Vorsorgevollmacht. Gleichzeitig kann damit eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermieden werden. In den Online-Vorträgen zeigen die Verbraucherzentralen, was im Einzelnen zu beachten ist und wo Stolpersteine liegen können. Die Vorträge richten sich an Menschen jeglichen Alters, die ihre Vertretung in rechtlichen, finanziellen oder gesundheitlichen Angelegenheiten selbst regeln wollen

Fünf Termine zur Auswahl:

Montag, 20.09.2021 10 Uhr und 14 Uhr;

Mittwoch, 22.09.2021, 10 Uhr;

Donnerstag 23.09.2021, 14 Uhr;

Freitag, 24.09.2021, 18 Uhr.

Digitale Vorsorge- und Nachlassregelung: Was mit Ihren Daten geschieht, bestimmen Sie

Immer mehr Menschen wickeln ihre Bankgeschäfte und andere Verträge online ab. Viele wichtige Vertragsdaten oder Informationen sind deshalb nur noch virtuell vorhanden. Bevollmächtigte und Erben haben oft keine Kenntnis von den Online-Accounts und den dazu gehörigen Passwörtern. Zusätzliche Vorsorge- und Nachlassreglungen werden daher immer wichtiger, damit Bevollmächtigte und Erben bei Bedarf schnell handeln können.

Die Vorträge richten sich an Menschen jeglichen Alters, die über Online-Accounts verfügen und dafür eine Regelung treffen wollen.

Vier Termine zur Auswahl:

Dienstag 21.09.2021, 14 Uhr;

Mittwoch, 22.09.2021 14 Uhr;

Donnerstag 23.09.2021, 18 Uhr;

Freitag 24.09.2021, 10 Uhr.

Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.verbraucherzentralesachsen-anhalt.de.