Sicherheitshinweise auf Alufolien müssen künftig eindeutiger sein

von 27. Oktober 2015

Was bedeutet dies? Alufolien oder andere Gegenstände aus Aluminium,die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, tragen normalerweise einenHinweis für die sichere und sachgemäße Verwendung. Dies schreibt dieVerordnung (EG) Nr. 1935/2004 in ihrem Artikel 15 vor. Bisher lautetedieser Hinweis beispielsweise so: “Aluminiumfolie nicht zumAbdecken von feuchten, säure- oder salzhaltigen Lebensmitteln aufServierplatten oder Schalen aus Metall verwenden. Folien könnensich infolge von Lokalelementbildung auflösen. An Lebensmittelabgegebene Aluminiumbestandteile sind jedoch nichtgesundheitsschädlich“.

Der letzte Satz ist künftig nicht mehr zulässig. Denn warum einSicherheitshinweis, wenn am Ende gar nichts schädlich sein soll? DieDiskussion um nachteilige gesundheitliche Auswirkungen einer zu hohenAufnahme an Aluminium wird seit einiger Zeit nicht mehr nur inFachkreisen geführt. Unbestritten ist, dass die Aufnahme an Aluminiumaus gesundheitlichen Gründen vorsorglich reduziert werden sollte. DemVerwendungsnachweis kommt deshalb eine besondere Bedeutung zu.

„Wir begrüßen die Entscheidung des Fachgremiums ALS und erwarten,dass die Lebensmittelüberwachung verharmlosende Kennzeichnungenkünftig ahndet. Darüber hinaus sollten die Hersteller ihre Verpackungenschnellstmöglich so gestalten, dass die Sicherheitshinweise auf Alufolienauf den ersten Blick ins Auge springen.“, so Christa Bergmann von derVerbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

Verbraucher sollten Warnhinweise auf Alufolien im Interesse der eigenenGesundheit ernst nehmen und keine säurehaltigen, salzigen und feuchtenLebensmittel in Alufolie aufbewahren.