So reist der Weihnachtsbaum sicher!

von 19. Dezember 2019

Im Kofferraum

Um möglichst wenig Überstand zu haben, sollte die Rückbank umgeklappt und der Baum mit dem Stamm voran Richtung Beifahrersitz geschoben werden, bis er hinten gegen dessen Lehne stößt. Ragt der Baum nun noch mehr als einen Meter aus dem Kofferraum, muss das überstehende Ende besonders gekennzeichnet werden. Die Experten empfehlen dazu eine rote Fahne von mindestens 30 mal 30 Zentimetern und bei Dunkelheit ein rotes Licht. Niemals dürfen Kennzeichen oder Fahrzeugbeleuchtung verdeckt werden. Ohnehin darf der Baum maximal drei Meter aus dem Kofferraum ragen, bei Fahrten von mehr als 100 km sogar nur 1,50 Meter. Sichern Sie ihn im Innern noch zusätzlich mit Gurten. Auch die Kofferraumklappe muss mit Gurt oder Band Richtung Boden befestigt werden, damit sie sich während der Fahrt nicht öffnet. Eine Unterlage kann hilfreich sein, falls die Tanne harzt.

Auf dem Autodach

Auch für den Transport des Christbaumes auf dem Autodach gilt: Seitlich darf die Ladung nicht breiter als 2,55 Meter und nicht höher als vier Meter sein. Nur bei einer Ladungshöhe von mehr als 2,50 Meter darf der Baum auch nach vorne über das Fahrzeug hinausragen. Hier sind maximal 50 cm erlaubt. Nach hinten muss ein Überstand mit roter Fahne, Wimpel oder Licht gekennzeichnet werden. Der Stamm zeigt nach vorne in Fahrtrichtung. Der Baum muss mit Gurten, Bändern oder Expandern auf dem Dach fixiert werden. Wer keinen Dachgepäckträger hat, sollte eine Decke unter den Baum legen, um den Lack vor Kratzern und Baumharz zu schützen.

Wie viel Bußgeld kostet ein falsch gesicherter Weihnachtsbaum?

Bei nicht korrekt gesicherter Ladung – in diesem Fall einem womöglich umherrutschenden Tannenbaum – müssen Verkehrsteilnehmer mit einem Bußgeld zwischen 35 und 60 Euro und unter Umständen sogar mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Verrutscht der Baum, darf man nicht weiterfahren. Wer dadurch fahrlässig einen Unfall verursacht, riskiert unter Umständen sogar eine Freiheitsstrafe.

Welche Versicherung zahlt, wenn der Baum vom Autodach rutscht?

Fällt der Baum trotz sorgfältiger Befestigung vom Autodach, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung grundsätzlich für einen Fremdschaden auf. Rutscht das Gewächs auf dem Dach hin und her und verkratzt dadurch den Lack des eigenen Fahrzeugs, müssen Halter den Schaden selbst tragen, wenn die Kaskoversicherung keine durch Ladung verursachten Schäden übernimmt.

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