Sommerurlaub – sind alte Führerscheine im Ausland noch gültig?

von 1. Juli 2016

Die Verbraucherorganisation Geld undVerbraucher e. V. (GVI) empfiehlt deshalb den Textauszug einer EU-Entscheidung
in der entsprechenden Landessprache mitzuführen.

Im Sommerurlaub mit dem Auto drohen bei Polizeikontrollen im Ausland oft Probleme,wenn die alten grauen und rosafarbenen Führerscheine vorgezeigt werden. „Teilweiseverhängen Polizisten sogar recht hohe Bußgelder“, warnt die VerbraucherorganisationGVI. Doch nach der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG haben sich die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, die von ihnen ausgestellten Führerscheine gegenseitig anzuerkennen. Dazu zählt auch der alte graue oder rosafarbene Führerschein, zumindest nochbis zum Jahr 2033. Solange währt nämlich die Gültigkeitsfrist für den alten Führerschein.

Wer noch einen alten Führerschein hat und Probleme bei Autofahrten mit Polizeikontrollenim Sommerurlaub vermeiden will, sollte im Ausland einen Textauszug der EU-Entscheidungin der Landessprache, zusammen mit den Kfz-Papieren, mit sich führen. Daneben gehörenselbstverständlich die grüne Versicherungskarte und der sogenannte Europäische Unfallberichtmit auf die Reise, lautet die Empfehlung der Verbraucherorganisation GVI.

Die Texte für den alten Führerschein und den Europäischen Unfallbericht, die in mehrerenSprachen abgefasst sind, können kostenlos bei der Verbraucherorganisation Geld undVerbraucher e.V. im Internet unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“ unter„Kfz alter Führerschein (Auslandsreise)“, abgerufen werden.