Sonderkündigungsrecht bei Kfz-Versicherung wegen Beitragserhöhung

von 2. Dezember 2016

Sonderkündigungsrecht Kfz-Versicherung

Siegfried Karle, Präsident der GVI, weist auf ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung der Kfz-Versicherung hin. Bedingung für das Sonderkündigungsrecht ist, dass sich der Beitrag der Kfz-Versicherung ohne höhere Einstufung aufgrund eines Schadensfalles erhöht hat. Somit haben betroffene Autofahrer noch einen Monat nach Erhalt der Beitragserhöhung Zeit ihre Kfz-Versicherung zu kündigen.

Beitragserhöhung nicht sofort erkennbar

Eine Beitragserhöhung ist manchmal auf der Beitragsmitteilung der Kfz-Versicherung nicht sofort erkennbar, weil sie sich hinter einer günstigeren Einstufung in der SF-Staffel, also Schadensfreiheitsrabattstaffel, versteckt. Bei Änderungen der Typ- und Regionalklassen kann es ebenfalls zu einer Beitragserhöhung kommen. Auch in diesem Fall gilt ein Sonderkündigungsrecht, informiert der Experte. Daher empfiehlt Siegfried Karle eine genaue Kontrolle der Beitragsrechnung.

Sonderkündigungsrecht nach Beitragserhöhung

Auch bei einem Sonderkündigungsrecht nach einer Beitragserhöhung sollte generell vor einer Kündigung der Kfz-Versicherung der Versicherungsschutz im Einzelnen genau geprüft werden. Es bestehen Unterschiede, die im Schadensfall teuer sein können. Beispielweise zählt der Versicherungsexperte, die Wildschadenklausel und die Regelungen von Marderbissen auf. Aber auch Rabatte, die durch die Bindung an eine bestimmte Werkstatt gewährt werden, können sich im Schadensfall unangenehm auswirken.

Infos zu Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

Weitere Informationen zum Thema „Autoversicherung – Tipps für Kostensenkung und Wechsel“, Musterbriefe „Kündigung Kfz-Versicherung mit Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung“ und „Online-Vergleichsrechner Kfz-Versicherung“ finden Wechselwillige unter der Rubrik „Gratis“.