Souvenirs, Souvenirs – Teure Urlaubsmitbringsel

von 7. August 2014

„Werden Sie nicht fahrlässig zum Schmuggler, beachten Sie die Einfuhrverboteund -beschränkungen“ mahnt Jürgen Buck, Vorstand der GVI.Die Strafpalette fürdie Missachtung der Zollbestimmungen reicht von einer saftigen Nachzahlung undBußgeld bis hin zum Strafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung. UmProbleme beim Zoll zu vermeiden, sollten sich Urlauber vor Reiseantritt über dieZollbestimmungen für die Einfuhr von Souvenirs und Urlaubsmitbringsel informieren,rät der Experte der GVI.Ausführliche Informationen zu den Zollbestimmungen und Hinweise zu „Souvenirsund Urlaubsmitbringsel“, die Anschriften der zuständigen Zolldienststellen sowiedem Bundesamt für Naturschutz und weitere interessante Informationen rund umdie Reise stehen Urlaubern unterwww.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“unter „Reise Spezial“ kostenlos zur Verfügung.