Starkregenschäden – Versicherung zahlt nicht immer

von 14. Juli 2014

Finanzieller Schutz besteht nur beim separaten Einschluss der sogenanntenElementarschadenversicherung in die Wohngebäude- oder Hausratversicherung.„Ansonsten stehen die Geschädigten auf Grund der Starkregenschäden unterUmständen mit Handwerkerrechnungen im mehrstelligen Bereich alleine da“,warnt Siegfried Karle.Der Experte rät generell dazu, die Naturgefahr Starkregen abzusichern. NebenÜberschwemmung durch Starkregenschäden sind folgende Naturgefahren im Paketmitversichert: Hochwasser, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Eine Absicherung nur gegen Starkregenschädengibt es nicht, klärt Siegfried Karle weiter auf.Ausführliche Informationen und Hinweise zu „Unwetterschäden, Starkregenschäden,Naturgefahren und Elementarschadenversicherung“ und hilfreiche Tipps zurSchadensvorsorge stehen Hausbesitzern unterwww.geldundverbraucher.de,Rubrik „Gratis“, kostenlos zur Verfügung.