Starkregenschäden müssen separat versichert werden

von 22. Juli 2014

Viele Hausbesitzer sind bei Einreichung der Schadensmeldung völlig überrascht,dass kein Versicherungsschutz bei Überschwemmungen durch Starkregen besteht,darauf weist Jürgen Buck aus Erfahrung hin.

Finanzieller Schutz besteht nur beim separaten Einschluss der sogenanntenElementarschadenversicherung in die Wohngebäude- oder Hausratversicherung.„Ansonsten stehen die Geschädigten auf Grund der Starkregenschäden unterUmständen mit Handwerkerrechnungen im mehrstelligen Bereich alleine da“,warnt Jürgen Buck.

Der Experte rät generell dazu, die Naturgefahr Starkregen abzusichern. NebenÜberschwemmung durch Starkregenschäden sind folgende Naturgefahren im Paketmitversichert: Hochwasser, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck,Lawinen und Vulkanausbruch. „Eine Absicherung nur gegen Starkregenschädengibt es nicht“, klärt Jürgen Buck weiter auf.

Ausführliche Informationen und Hinweise zu „Unwetterschäden, Starkregenschäden,Naturgefahren und Elementarschadenversicherung“ und hilfreiche Tipps zur Schadensvorsorge stehen Hausbesitzern unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“,kostenlos zur Verfügung.