(vzsa.de) Die Werbung ist in den Tageszeitungen nicht zu übersehen: "Frühlingserwachen 2010 bei Kago – dem bekanntesten Ofenbauer Deutschlands". Geladen wird zu den größten Fachausstellungen der Region, u.a. in Magdeburg, Nauen und Hannover. Das Angebot ist vielfältig. Bevor sich Verbraucher jedoch zu Vertragsabschlüssen entschließen, sollten sie wissen: Am 28.04.2010 hat das Insolvenzgericht Nürnberg das Insolvenzverfahren über die Kago-Kamine-Kachelofen GmbH & Co eröffnet. Als Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Volker Böhm, Rothenburger Straße 241 in 90439 Nürnberg bestellt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens wurde bereits im Februar dieses Jahres gestellt. Laut Mitteilung des Insolvenzverwalters sollten zunächst die vorliegenden Aufträge abgearbeitet werden. "Dies sei vor allem für die rund 4000 Kago-Kunden wichtig, die bereits Anzahlungen auf bestellte Öfen geleistet hätten." Das scheint bisher jedoch nicht in vollem Umfang geschehen zu sein. Anders können die Nachfragen in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. von Verbrauchern, die nach wie vor keine Lieferung erhalten haben, nicht gewertet werden. Umso verwunderlicher die aktuelle Werbung in den Tageszeitungen. Hier werden Verbraucher in Verkaufsausstellungen von Kago gelockt, so als wäre in den letzten Monaten nichts geschehen. Der Insolvenzverwalter selbst teilte jedoch mit, dass der Geschäftsbetrieb zwar vorerst weiter läuft, jedoch massive Kosteneinsparungen bis hin zu Entlassungen notwendig sind.
Wer jetzt eine Bestellung tätigt, sollte berücksichtigen, dass im Falle eines Mangels an der Ware der Verkäufer Kago als Ansprechpartner für die gesetzlich garantierte Gewährleistung von zwei Jahren gegebenenfalls nicht zur Verfügung steht. Im Normalfall hat der Kunde bei Mängeln an der gekauften Ware Anspruch auf kostenlose Nachbesserung oder eine mängelfreie Ersatzlieferung. Wird ein Unternehmen allerdings im Zuge der Insolvenz geschlossen, kann dieser Anspruch nicht mehr durchsetzt werden. Keinesfalls aber sollten Zahlungen vor Auslieferung der Ware geleistet werden. Das Risiko, die Anzahlung zu verlieren, ist groß. Für getätigte Bestellungen ist gegenwärtig alleinig der Insolvenzverwalter Ansprechpartner.