Sturmschäden – Welche Versicherung zahlt?

Sturmschäden – Welche Versicherung zahlt?
von 21. Februar 2022

Für Sturmschäden haften die Wohngebäude-, Hausrat- undKaskoversicherungen. Von einem Sturm spricht man erst ab einerWindstärke 8, dies entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens62 Stundenkilometern. Hat der Sturm ein Wohngebäude beschädigt, z.B.ein Dach abgedeckt, so haftet die Wohngebäudeversicherung. Ist Hausratzum Spielball des Sturms geworden, sind diese Schäden durch dieHausratversicherung abgedeckt. Zum Hausrat gehören alle Sachen, dieim Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch und Verbrauch dienen z.B.Gartenmöbel, Geschirr und Bekleidung. Die Teilkasko derKraftfahrzeugversicherung deckt Schäden durch Naturgewalten (z.B.Sturm, Hagel, Blitzschlag usw.) ab, auch solche Schäden, wennGegenstände durch Naturgewalten auf oder gegen das Fahrzeuggeworfen wurden. In der Regel ist nur der Zeitwert(Wiederbeschaffungswert) des Fahrzeuges versichert. Außerdem wirdeine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung von der Entschädigungabgezogen.

Im Fall eines Schadens ist es wichtig, diesen umgehend und wahrheitsgetreu der Versicherungsgesellschaft zu melden und die weitere Verfahrensweise abzustimmen. Der Versicherte ist außerdem verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Schadenfeststellung durch den Versicherer erschweren könnte. Zerstörte Gegenstände sollten deshalb erst nach Rücksprache mit dem Versicherer entsorgt werden. Gefahrenquellen dürfen beseitigt und so abgesichert werden, dass kein weiterer Schaden entsteht. Außerdem sollte der Schaden durch Fotos dokumentiert und eine Liste der beschädigten Gegenstände erstellt werden.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt berät zum optimalen Versicherungsschutz gegen Sturmschäden. Mithilfe eines unabhängigen Versicherungsvergleiches ist es möglich, Preise, Leistungen und Versicherungsbedingungen diverser Anbieter detailliert gegenüberzustellen, um so eine individuelle Versicherungslösung für Verbraucher zu erstellen.

Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de.