Tagfahrlicht allein reicht bei schlechter Sicht nicht aus

von 19. November 2020

Die Nebelschlussleuchte dient dazu, den nachfolgenden Verkehr zu warnen. Für die Nutzung gelten aber strenge Vorgaben: Es darf inner- wie außerorts nur bei Sichtweiten unter 50 Metern benutzt werden. Bei diesen Sichtweiten darf dann laut Gesetzgeber auch nur maximal 50 km/h gefahren werden. Wird die Sicht besser, muss die Nebelschlussleuchte unbedingt wieder ausgeschaltet werden. Sonst droht ein Verwarnungsgeld von 20 Euro, bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder einem Unfall liegt das Verwarnungsgeld bei 25 bzw. 35 Euro.

Neben der Nebelschlussleuchte sind viele moderne Fahrzeuge auch mit Nebelscheinwerfern ausgestattet. Sie helfen, das Licht flach über die Straße zu streuen und die Sicht dadurch zu verbessern. Anders als die Nebelschlussleuchte dürfen die Nebelscheinwerfer immer dann eingeschaltet werden, wenn die Sichtweite erheblich reduziert ist. Sobald sich die Sichtverhältnisse bessern, muss man aber auch die Nebelscheinwerfer wieder ausschalten.

Allgemein gilt: Bei plötzlich auftretendem Nebel langsam, vorsichtig und mit ausreichend Abstand fahren und jederzeit bremsbereit sein. Keine Überholmanöver und keine Ablenkung, da Nebelfahrten eine erhöhte Aufmerksamkeit des Fahrers erfordern. Um bei schlechter Sicht gut gesehen zu werden sollten Scheinwerfer und Leuchten von Schmutz und Feuchtigkeit frei sein. Und um selbst optimal zu sehen kann die Frontscheibe während der Fahrt mit dem Gebläse von innen freigemacht werden. Außerdem regelmäßig den Scheibenwischer betätigen, um auftretende Wassertropfen auf der Scheibe zu beseitigen.

Symbol der Nebelschlussleuchte im Fahrzeug

Symbol der Nebelschlussleuchte im Fahrzeug

So kommen Autofahrer sicher durch den Nebel