Taschendieb: Auf frischer Tat ertappt

von 14. August 2015

Sollten Sie einen Taschendieb beobachten, machen Sie andere Personen auf den Dieb aufmerksam und bitten um ihre Hilfe. Rufen Sie sofort die Polizei unter dem Notruf 110 oder sorgen dafür, dass jemand anruft. Können Sie einen Dieb auf frischer Tat erwischen, dürfen Sie ihn festhalten, bis die Polizei kommt. In § 127 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) heißt es: “Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.” Es muss natürlich alles im Rahmen bleiben, ansonsten machen Sie sich unter Umständen wegen Nötigung, Körperverletzung oder Freiheitsberaubung strafbar.