Teures Gassigehen – Bußgelder für Hundehaufen

Teures Gassigehen – Bußgelder für Hundehaufen
von 28. Mai 2018

Hundekot im Bußgeldkatalog
Angesichts von täglich knapp einer Million Kilogramm Hundekot, die in Deutschland anfallen, ist es nicht verwunderlich, dass es dieses Thema in immer mehr kommunale Satzungen geschafft hat. Dort ist meist genau geregelt, wie hoch das Bußgeld für nicht entfernte Hundehaufen in den einzelnen Städten ist. Während Herrchen und Frauchen in der Hauptstadt beispielsweise 35 Euro zahlen müssen, greifen Düsseldorfs Bewohner mit bis zu 75 Euro schon tiefer in die Tasche. Noch teurer wird es in Frankfurt: Dort werden bis zu 90 Euro fällig.

Die aktuellen Bußgelder

Welche Bußgelder für das ordnungswidrige Hinterlassen von Hundehaufen auf öffentlichen Plätzen in den einzelnen Bundesländern vorgesehen sind, haben Experten hier zusammengetragen:

Bundesland

Bußgeld

Baden-Württemberg

25 – 150 €

Bayern

20 – 150 €

Berlin

35 €

Brandenburg

10 – 20 €

Bremen

35 – 70 €

Hamburg

30 – 100 €

Hessen

20 €

Mecklenburg-Vorpommern

10 – 20 Euro

Niedersachsen

50 – 100 Euro

Nordrhein-Westfalen

10 – 100 €

Rheinland-Pfalz

10,23 – 25,56 €

Saarland

10 – 30 €

Sachsen

10 – 100 €

Sachsen-Anhalt

keine Angaben

Schleswig-Holstein

10 – 20 €

Thüringen

20 €

Natürlich dient der Bußgeldkatalog nur als Richtwert. Nach Auskunft der Experten darf jede Gemeinde über die Höhe der Strafe selbst bestimmen, maximal bis 1.000 Euro. Es können gegebenenfalls hiervon abweichende Bußgelder verhängt werden!

Mehr zum Thema unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/