Trotz Beschwerden boomt der Direktvertrieb im Telekommunikationsmarkt

von 21. Januar 2021

Im „Beratungsgespräch“ werden Tarife geändert, Zusatzleistungen gebucht oder der Anbieter gewechselt. Das Ganze mit der Begründung: „Schneller, besser, billiger“, was sich nach Prüfung der Vertragsangebote oftmals anders darstellt.

Der Gesetzgeber hat für sogenannte Haustürgeschäfte ein 14-tägiges Widerrufsrecht eingeräumt. Damit soll der Überrumpelungssituation insbesondere älterer Verbraucher Rechnung getragen werden. Der Telekommunikationsmarkt in Deutschland ist im Wesentlichen abgesteckt, fast alle Haushalte verfügen über einen Internetanschluss. Anbieter versuchen deshalb mit gezielten Verkaufsmaßnahmen – Boni, Prämien oder Sonderkonditionen – einen Anbieterwechsel zu ihren Gunsten herbeizuführen. Der Lock down macht Ladengeschäfte unmöglich, also wird verstärkt auf den Direktvertrieb an der Haustür gesetzt und das sogar ohne Blick auf die Pandemiesituation mit gesundheitsgefährdendem Verhalten.

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale müssen ungewollte Vertragsabschlüsse, insbesondere an der Haustür, nachhaltig unterbunden werden. Eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) Ende vergangenen Jahres hat ergeben, dass gut jeder zehnte Befragte in den vergangenen 24 Monaten mindestens einen Vertrag an der Haustür abgeschlossen hat, den er in der Form nicht abschließen wollte. Der Gesetzgeber ist dabei, durch strengere Vorgaben zum Schutz vor aggressiven oder irreführenden Geschäftspraktiken im Zusammenhang mit unerwünschten Hausbesuchen die Situation im Sinne Verbraucher zu entschärfen.

Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.verbraucherzentralesachsen-anhalt.de.