Unwetter über Sachsen-Anhalt: Verbraucherzentrale informiert zum passenden Versicherungsschutz

von 28. Juli 2014

Gut beraten sind Betroffene laut Aussage der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V., wenn sie im Rahmen einer bestehenden Wohngebäude- bzw.Hausratsversicherung auch Elementarschäden mit versichert haben. Denn diebloße Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen haften nicht für Schäden durcheindringendes Wasser.

Hausratversicherungen aus DDR-Zeiten, die von der Allianz-Versicherungübernommen und unverändert fortgeführt wurden, gewähren den Schutz gegenElementarschäden nach wie vor. Zu beachten ist, dass bei dieser Versicherung in der Regel ein Selbstbehalt vereinbart wurde, den der Betroffene im Schadenfall selbst zu tragen hat.

Wird bei einer Überschwemmung ein Auto beschädigt oder zerstört, sind dieunmittelbar daraus resultierenden Schäden durch eine bestehende Kfz-Teilkaskoversicherung abgedeckt. Da es bei diesen Policen keine Schadenfreiheitsrabatte gibt, erfolgt im Schadenfall auch keine Rückstufung. Nur ein vereinbarter Selbstbehalt wird von der Entschädigungssumme abgezogen.

Im Fall eines Schadens ist es wichtig, diesen umgehend und wahrheitsgetreu der Versicherungsgesellschaft zu melden und die weitere Verfahrensweiseabzustimmen. Der Versicherte ist außerdem verpflichtet, alles zu unterlassen,was die Schadenfeststellung durch den Versicherer erschweren könnte. ZerstörteGegenstände sollten deshalb erst nach Rücksprache mit dem Versicherer ]entsorgt werden. Gefahrenquellen dürfen beseitigt und so abgesichert werden, dass kein weiterer Schaden entsteht. Außerdem sollte der Schaden durch Fotos dokumentiert und eine Liste der beschädigten Gegenstände erstellt werden.

Weitere Informationen zum passenden Versicherungsschutz erhalten Ratsuchende in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.