Verbraucherzentralen nehmen Inkassokosten unter die Lupe

von 7. März 2016

Inkassokosten in Höhe von 80 Euro für eine Forderung von 6 Cent, ist das berechtigt? Solche und ähnliche Fälle untersucht die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. im Rahmen des Projekts “Wirtschaftlicher Verbraucherschutz”, gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).

Vom 7. März bis zum 30. Juni 2016gelangen alle Inkassofälle in die Auswertung, mit denen sich Verbraucher an die Verbraucherzentralen wenden. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt ruft alle Verbraucher auf, den Beratern vor Ort ihren Fall zu schildern und die Unterlagen mitzubringen.

Die Verbraucherschützer möchten sich genau die Zusammensetzung der Rechnungen ansehen und herausfinden, welche Gebühren in welcher Höhe verlangt werden. Denn bislang gibt es noch keine klare Regelung wie hoch die Gebühren der Inkassodienste sein dürfen.

Klar ist nur: Inkassodienstleister dürfen nicht mehr Gebühren als Rechtsanwälte verlangen. Es scheint jedoch, dass die Inkassovergütung sich erhöht, wenn weitere Kostenpositionen, wie beispielsweise Kontoführungsgebühren oder unberechtigte Recherche- und Ermittlungskosten berechnet werden.

Tipp

Verbraucher können ihre Erfahrungen mit Inkasso-Unternehmen auch über einOnline-Formular unter www.vzsa.de/inkasso-praktikenschildern. Auf der Internetseite sind zudem Informationen und Musterbriefe zu finden.

Hinweise und Tipps zu Mahnschreiben oder Inkassoforderungen erhalten alle Rat Suchenden in denBeratungsstellender Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. oder am Verbrauchertelefon montags bis freitags von 9-18 Uhr unter (0900) 1775 770 (1,00 Euro/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend).