Versicherungsbedarf Studierender

von 16. September 2015

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. gibt dazu folgende Tipps und Hinweise.

Tipp

Unverzichtbar ist einePrivathaftpflichtversicherungdie einspringt, wenn einem Dritten ein Schaden zugefügt wurde. In der Regel sind Kinder bis zum Ende ihrer ersten Ausbildung über eine bestehende Privathaftpflichtversicherung der Eltern geschützt. Anderenfalls sollte der Studierende eine eigene Privathaftpflichtversicherung abschließen.

Vor der Einschreibung oder Rückmeldung zum Studium muss eineKrankenversicherungnachgewiesen werden. Dies kann entweder durch eine bestehende Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung der Eltern oder wenn dies nicht (mehr)möglich ist, durch eine eigene Krankenversicherung erfolgen. Sind Auslandsaufenthalte geplant, sollte dafür unbedingt eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden.

Gegen den dauerhaften Einkommensausfall durch Krankheit oder Unfall schützt eineBerufsunfähigkeitsversicherung. Eine Unfallversicherung bietet nur eine Ausfalldeckung für Unfälle, jedoch nicht bei Krankheiten.

Ob und welcher Versicherungsbedarf darüber noch besteht, muss im Einzelfall geprüft werden. Sind Risiken vorhanden, bei deren Eintritt erhebliche finanzielle Verluste drohen, sollte über den passenden Versicherungsschutz nachgedacht werden.

So kann bei Besitz höherer Werte, beispielsweise der Abschluss einer Hausratversicherung ratsam sein, sofern der Studierende einen eigenen Hausstand gründet.

Spezielle Versicherungen für Fahrrad, Glasbruch, Reisegepäck und Insassen sind dagegen in der Regel entbehrlich.

Studenten, die mehr zum Thema Versicherungsschutz wissen wollen, können einen Termin zur persönlichen Beratung in den Beratungsstellen

Dessau(Tel. 0340 / 21 28 90),

Halle(Tel. 0345 / 29 80 311) und

Magdeburg(Tel. 0391 / 54 39 979) vereinbaren.