Vertragsrechte von Pflegebedürftigen

von 16. Oktober 2012

Nicht immer ist das möglich. Es ist kein leichter Schritt, die bisherige Wohnung aufzugeben, in eine andere Unterkunft zu ziehen und gleichzeitig die eigene Pflege und Versorgung in die Hände einer Einrichtung oder eines Pflegedienstes zu legen. Mit den Vorschriften des bereits am 01.10.2009 in Kraft getretenen Wohn-und Betreuungsgesetzes (WBVG) soll eine Benachteiligung pflege- und hilfebedürftiger Verbraucher als den schwächeren Vertragspartnern so gut es geht vermieden werden. Das WBVG regelt Verträge, bei denen die Vermietung von Wohnraum an das Erbringen oder Vorhalten von Pflege- oder Betreuungsleistungen gekoppelt ist. Hier sind verschiedene Wohn- oder Einrichtungsformen denkbar, wie das klassische Pflegeheim, eine Seniorenresidenz oder die Pflegewohngemeinschaft eines Trägers.

Im Rahmen eines Projektes der Verbraucherzentralen und deren Bundesverband zur Umsetzung der Verbraucherrechte in der Pflege, das durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) finanziert wird, wurde eine Broschüre unter dem Titel „Vertrag im Blick – Ihre Rechte nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz“ erarbeitet. Diese soll den Blick von Betroffenen und ihren Angehörigen auf ihre Rechte in stationären Einrichtungen vor und beim Vertragsabschluss sowie während des Vertragsverhältnisses bis hin zum Vertragsende lenken. Dabei muss der Ratgeber, der immerhin 88 Seiten umfasst, nicht vom Anfang bis zum Ende durchgearbeitet werden. Je nach Situation aber auch bei punktuell auftretenden Fragen oder Problemen wie Entgelterhöhung, Kündigungsrechte, vorübergehende Abwesenheit oder Schlechtund Nichtleistung gibt der Ratgeber Betroffenen und insbesondere deren Angehörigen kurz und prägnant Antworten. Die Broschüre zu Vertragsrechten von Pflegebedürftigen ist kostenlos in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. erhältlich.