Viel Scheu vor dem Energieanbieterwechsel

von 14. Oktober 2015

Anlass der Umfrage war, dass laut Studien die meisten Verbraucher mit den Energiepreisen unzufrieden sind; insbesondere, weil sinkende Energiepreise kaum bei den Verbrauchern ankommen.

An der Umfrage beteiligten sich über 1300 Verbraucher. Die Ergebnisse machen deutlich, dass weiterhin viele Verbraucher noch nie den Anbieter gewechselt haben bzw. im Rahmen der meist teuren Grundversorgung beliefert werden. Jeder vierte der befragten Verbraucher, der noch nicht gewechselt hat, sorgt sich, dass der Anbieterwechsel nicht reibungslos funktioniert und dadurch eine Versorgungslücke entstehen könnte. Teilweise besteht kein Interesse am Wechsel oder es fehlt schlicht und einfach am Wissen, wie das Wechselprozedere funktioniert.

Selbst wenn es beim Wechsel zu Problemen oder Verzögerungen kommt, steht man nicht ohne Strom oder Gas da, denn die Versorgung ist zu jedem Zeitpunkt durch den Grundversorger sichergestellt, so die wichtige Botschaft der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.

Verbraucher, die bereits Tarif oder Anbieter gewechselt haben, gaben als Beweggründe für den Wechsel vorrangig an, Geld sparen zu wollen, Ärger über Preiserhöhungen sowie Unzufriedenheit mit dem bisherigen Energielieferanten. Besonders wichtig für Verbraucher bei der Anbieterwahl ist, dass der Versorger keine Vorkasse verlangt, eine vertragliche Preisgarantie zugesichert und ein guter Kundenservice gewährleistet wird. Deutlich wurde anhand der Umfrage auch, dass mit steigenden Energiepreisen das Interesse der Kunden an einem Wechsel wächst.

Der Vertrags- oder Anbieterwechsel ist einfacher, als viele glauben – wenn man gewisse Grundregeln beachtet. Um erfolgreich den Anbieter zu wechseln, sollten nicht nur die Preise, sondern auch die Vertragsbedingungen verglichen werden.

Verbraucher, die Probleme mit Ihrem Versorger und/oder dem Wechsel haben, finden Informationen und Hilfestellungen unterwww.vzsa.de/Anbieterwechseloder direkt bei denBeratungsstellender Verbraucherzentrale.

Mehr zum Thema

Diese Umfrage wurde im Rahmen des durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages geförderten Projektes “Wirtschaftlicher Verbraucherschutz” durchgeführt.