Viel Wind um „grüne“ Geldanlage im Form von Genussrechten

von 17. April 2012

 Werbung im Fernsehen und Werbebriefe einer Firma PROKON aus Itzehoe in vielen Briefkästen sorgen für Gesprächsstoff in Sachsen-Anhalt. Denn es wird für Genussrechte mit einer Verzinsung geworben, die mit bis zu 8 % im Vergleich mit dem aktuellem Zinsniveau überdurchschnittlich hoch ist. Neugierig, was sich hinter dem Versprechen der PROKON tatsächlich verbürgt, suchten bereits einige Verbraucher bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. Aufklärung und Rat.Entgegen den Angaben in der Werbung können auf Anleger durchaus „stürmische“ Zeiten zukommen und das ist selbst für Investitionen in Windkraftanlagen oder anderer Projekte im Bereich Erneuerbarer Energien nicht unbedingt erfreulich, so die Erfahrung der Verbraucherzentrale. Bei den angebotenen Genussrechten handelt es sich um eine Geldanlage im Bereich des staatlich nicht überwachten Kapitalmarktes, die neben Chancen auch mit entsprechenden Risiken bis hin zur Möglichkeit eines Totalverlustes einhergeht. Solche negativen Erfahrungen müssten in den letzten Wochen beispielsweise Anleger mit der Pauly Biskuit Anleihe machen.Wenn Unternehmen Geld brauchen und dies von Banken nicht bekommen, besorgen Sie sich es auf andere Weise. Eine Möglichkeit sind Genussrechte, wie Sie von PROKON heraus gegeben und beworben werden. Zu beachten dabei ist, dass die Anleger durch den Erwerb solcher Rechte nicht Miteigentümer an Windkraftanlagen oder anderen Sachwerten werden. Sie sind lediglich Geldgeber ohne Mitspracherecht an unternehmerischen Entscheidungen. Das bedeutet auch, dass sie darüber hinaus gemäß Zeichnungsschein sogar als nachrangig gelten. Im Falle einer Insolvenz wären die Anleger erst dran, wenn die übrigen Gläubiger bedient wurden. Auch eine Einlagensicherung wie für Spareinlagen bei Banken und Sparkassen gibt es für diese Anlageform nicht.Ebenso muss die versprochene Rückkaufgarantie mit Vorsicht betrachtet werden.Auch wenn PROKON anbietet, nach dem dritten Beteiligungsjahr die Genussrechte zurückzunehmen, ist diese Garantie nur etwas wert, wenn dem Unternehmen zu diesem Zeitpunkt noch genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Im Falle einer Insolvenz von PROKON wäre die Rücknahmegarantie jedoch wertlos. Selbst wenn der Projekte im Bereich der erneuerbarer Energien zukunftsweisend sind, müssen sich auch PROKON den allgemeinen unternehmerischen Herausforderungen stellen, um sich dauerhaft am Markt behaupten zu können.„Der Werbung mit den PROKON Genussrechten sollte man mit gesunder Skepsis begegnen und sich vor der Entscheidung zum Erwerb unabhängig beraten zu lassen“, empfiehlt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V..