Vollständige Zahlung bereits bei Buchung

von 16. März 2016

Geklagt hatte ein Verbraucherverband und von den Beklagten – zwei inländischen Luftfahrtgesellschaften sowie den Betreiber einer Internetplattform, auf der Flugbeförderungsdienstleistungen angeboten werden – verlangt, die Verwendung entsprechender Vorauszahlungsklauseln in den Beförderungsbedingungen zu unterlassen.

In den Revisionsverfahren hat der BGH grünes Licht für die beanstandete Klausel gegeben. Die Verpflichtung des Fluggasts, das Beförderungsentgelt bei Vertragsschluss zu entrichten, widerspreche nicht wesentlichen Grundgedanken des Personen(Luft)beförderungsrechts. Ferner erfordere die gebotene Interessenabwägung es nicht, eine Vorauszahlung auf eine Anzahlung bei Vertragsschluss und eine höchstens 30 Tage vor Flugantritt fällige Restzahlung zu beschränken. Die mit der Pflicht zur sofortigen Vorauszahlung in voller Höhe einhergehenden Nachteile des Fluggasts seien insbesondere nicht von solchem Gewicht, dass eine Umstellung der Abrechnungspraxis der Luftfahrtunternehmen geboten wäre, so die ARAG Experten (BGH, Az.: X ZR 97/14, X ZR 98/14 und X ZR 5/15).