Vorsicht vor fliegenden Eisplatten

von 19. Januar 2016

Vor allem herabfallende Eisplatten von Lkw-Dächern stellen ein erhebliches Risiko für den nachfolgenden Verkehr dar. Der ADAC rät Autofahrern deshalb, gerade jetzt ausreichend Sicherheitsabstand zu halten und mit fliegenden Eisplatten zu rechnen.

Bei einem Schaden kann sich der Autofahrer an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters wenden. Wichtig dabei ist der Nachweis, dass die Eisplatten vom vorausfahrenden Fahrzeug fielen. Dafür sollte man Zeugen notieren und Beweise sichern. Kann der Verursacher mangels Kennzeichen nicht ermittelt werden, kommt nur eine Regulierung des Fahrzeugschadens über die eigene Vollkaskoversicherung in Betracht.

Grundsätzlich ist jeder Lkw-und Autofahrer für die Entfernung von Eisplatten verantwortlich. Andernfalls drohen bis zu 120 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg, wenn es zu einem Unfall kommt. Werden durch Nachlässigkeit Menschen verletzt, sind Geldstrafen und Fahrverbote möglich. Für Lkw-Fahrer stehen auf vielen Autohöfen und Raststätten spezielle Räumstellen bereit. Dort können Trucker auch die Dächer gefahrlos enteisen.