Wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?

von 24. Mai 2016

Der von vielen so genannte „Normalfall“, für den sich eine Steuerklärung nicht lohne, gibt es gar nicht“, sagt Gerd Wilhelm von der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.V., Lohnsteuerhilfeverein, Beratungsstelle Halle.

Wer Mitglied eines Lohnsteuerhilfevereins ist oder sich von einem Steuerberater betreuen lässt, der gewinnt Zeit: Dann muss die Steuererklärung 2015 erst spätestens am 31. Dezember 2016 abgegeben werden.

Im Jahr 2017 soll sich der Abgabetermin ändern: Die Abgabefrist wird um zwei Monate auf den 31. Juli verlängert. Eine Änderung, die in dem „Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ enthalten ist, dass der Bundestag Mitte Mai verabschiedet hat. Allerdings muss der Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen.

Was passiert, wenn ich diese Abgabefrist versäume? Üblicherweise gibt es eine Mahnung vom Finanzamt. Wer tatsächlich Steuern nachzahlen muss, für den kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festlegen. Diese Maßnahme hat ihre Grenzen: Der Verspätungszuschlag darf nicht mehr als 10 Prozent der festgesetzten Steuer betragen, höchstens jedoch 25.000 Euro. Darüber hinaus verlangt das Finanzamt von den Arbeitnehmern, die Steuern nachzahlen müssen, auch noch Zinsen.

„Es kann also heute schon teuer werden, wenn man nicht fristgerecht die Steuererklärung abgibt,“ sagt Gerd Wilhelm: Für die Zukunft hat der Bundestag eine weitere „Strafmaßnahme“ beschlossen: den verbindlichen Verspätungszuschlag. 25 Euro pro angefangenem Monat sind zu zahlen, wenn man seine Steuererklärung Monate verspätet abgibt. Auch diese Maßnahme ist im „Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens enthalten”.

Für wen lohnt sich eine Steuererklärung

Gerd Wilhelmnennt nur einige Voraussetzungen, die auch viele Arbeitnehmer in Halle betreffen:

  • Für Auszubildende: Wer 2015 die Ausbildung abgeschlossen hat und seitdem fest angestellt ist, der sollte unbedingt eine Steuererklärung abgeben. In den allermeisten Fällen kommt es zu einer stattlichen Steuererstattung.

  • Für frisch verheiratete: Partner, die 2015 geheiratet haben und beide im Berufsleben stehen, profitieren in aller Regel vom sogenannten „Splitting“, also davon, dass sie steuerlich zusammen veranlagt werden. Auch hier ist in aller Regel mit einer stattlichen Steuererstattung zu rechnen.

  • Haushaltsnahe Handwerker- und Dienstleistungen: Wer in diesen Bereichen 2015 Auslagen hatte, kann mit einer Steuererstattung rechnen. Beispiele: Sie haben beim „Frühjahrsputz“ einen Gärtner oder/und eine Putzfrau eingesetzt; Sie haben Modernisierungsarbeiten an der Wohnung (Tapetenwechsel) oder an ihrem Haus durchgeführt; Sie haben die defekte Waschmaschine von einem Handwerker reparieren lassen. Wichtig bei diesen Leistungen ist, dass eine Rechnung vorliegt und das Geld per Banküberweisung gezahlt worden ist.

„Dies sind nur einige Beispiele, bei denen mit einer Steuererstattung zu rechnen ist“, sagt Gerd Wilhelm: „Ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater erfragen alle Steuerspar-Optionen. Das kann Software nicht. Und ELSTER, die elektronische Steuererklärung der Finanzverwaltung lässt Steuerzahler hier vollständig alleine. Insofern kann ich nur jedem Steuerzahler raten: Suchen Sie die Unterstützung bei einem Fachmann. Den Mitgliedsbeitrag kann man dann im nächsten Jahr wiederum von der Steuer absetzen.“

Über die Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck
Die Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer ist einer der führenden Lohnsteuerhilfevereine. Sie ist deutschlandweit aktiv mit rund 300 Beratungsstellen. 2015 wurden bundesweit über 50.000 Mitglieder steuerlich betreut. 1991 ist das Gründungsjahr des Lohnsteuerhilfevereins.

Weiter Informationen und Auskünfte unter:

Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.

Beratungsstelle Halle
Benkendorfer Straße 115
06128 Halle
Telefon: 0345-4820891
Mail: gwilhelm@lohnsteuerhilfe.net
Internet: www.lohnsteuerhilfe-halle.net