Warten ohne Ende

von 30. August 2021

Dieses Szenarium betrifft nicht nur Käufe vor Ort, auch im Online-Handel kommt es wiederholt zu Lieferverzögerungen und die betreffen verschiedene Branchen.

Aber was können Betroffene tun? Zunächst sollte geprüft werden, was im Vertrag und sogenannten Kleingedruckten, den AGB, zur Lieferfrist vereinbart wurde. Davon ist abhängig, ob dem Verkäufer eine Nachfrist für die Lieferung gesetzt werden muss. Das ist grundsätzlich nicht erforderlich, wenn ein genauer Liefertermin vereinbart wurde, der nach dem Kalender bestimmt ist: Liefertermin 10. August 2021 oder Lieferung in der/ bis zur 30. Kalenderwoche. Haben Betroffene in diesen Fällen kein Interesse mehr an der Lieferung der Ware, können sie den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Damit sind sie nicht mehr verpflichtet, die bestellte Kaufsache abzunehmen, zu bezahlen, oder erhalten eine geleistete Anzahlung zurück.

Erfahrungsberichte Betroffener belegen jedoch, dass eher selten konkrete Liefertermine vertraglich vereinbart werden. Dann ist vor einem Rücktritt zunächst eine Nachfristsetzung notwendig. Diese sollte möglichst schriftlich und nachweisbar (Einwurfeinschreiben) an den Verkäufer gesandt werden. Unverbindliche Kundengespräche mit dem Servicecenter sind hier nach Auffassung der Verbraucherzentrale zwar nett und freundlich, aber oft unverbindlich und damit wenig zielführend. Die Länge der gesetzlich geforderten „angemessenen Nachfrist“ lässt sich nicht pauschal für alle Fälle angeben. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Nachfrist wesentlich kürzer sein darf als die ursprünglich vereinbarte Lieferfrist.

Aber was nützt es, aus dem Vertrag auszusteigen, wenn beim nächsten Verkäufer wieder eine lange Lieferfrist im Raum steht und mit dem Warten von vorn begonnen werden muss? In diesen Fällen kann es sinnvoll sein, am alten Vertrag festzuhalten und vom Verkäufer Ersatz des Schadens zu verlangen, der durch die verspätete Lieferung entstanden ist oder noch entsteht.

Fragen zu Nachfristsetzung, Rücktritt oder Schadenersatzansprüche beantwortet die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt derzeit online, telefonisch und in den Beratungsstellen persönlich vor Ort.

Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de.