Was ein Studienanfänger zum Krankenversicherungsschutz wissen sollte

von 3. September 2014

Bei gesetzlich versicherten Eltern ist der Studienanfänger noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres kostenfrei familienversichert. Einebeitragsfreie Familienversicherungist jedoch nur möglich, wenn das regelmäßige Einkommen des Studenten – sofern er seinen Lebensunterhalt durch einen Nebenjob mit finanzieren muss – unter 395 Euro im Monat liegt bzw. bei einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) 450 Euro nicht überschreitet. Wer sich durch einen Nebenjob etwas Geld dazuverdient, sollte unbedingt darauf achten, dass das Studium dabei immer noch den größten Teil der Zeit beansprucht. Die Nebentätigkeit darf wöchentlich nicht mehr als 20 Stunden ausgeübt werden, es sei denn, sie findet vorwiegend an freien Tagen, abends oder in den Semesterferien statt.

Bei regelmäßig höherem Verdienst und ab dem 26. Lebensjahr ist die kostengünstigestudentische Krankenversicherungmöglich.

DerMonatsbeitrag für pflichtversicherte Studentenist bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich und beträgt für das kommende Wintersemester 78,50 Euro (Studenten ohne Kind) inklusive Beitrag für die Pflegeversicherung.

Wer privat krankenversichert ist und durch das Studium versicherungspflichtig wird, kann sich auf Antrag von der gesetzlichen Versicherungspflicht “befreien” lassen und privat krankenversichert bleiben. Der Befreiungsantrag muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht erfolgen. Aber Achtung: Wer einmal den Antrag auf Befreiung gestellt hat, ist während des gesamten Studiums an den privaten Versicherungsschutz gebunden, auch wenn dieser im Laufe der Jahre teurer wird.