Neben praxisbezogenen Tipps wird Dr. Markus Reinhardt, stellvertretender Geschäftsführer Recht und Fair Play der IHK, zum Umgang mit der neuen Pflichtenlage informieren. Daneben wird Sabine Krüger, Referentin Aus- und Weiterbildung, Fragen im Bereich der IHK-Sachkundeprüfung beantworten. Zum Hintergrund: Finanzanlagenvermittler, die bisher eine Erlaubnis nach Paragraf 34c Gewerbeordnung benötigen, erhalten ihre neue Erlaubnis ab dem 1. Januar 2013 nur bei Erfüllung bestimmter, erweiterter Voraussetzungen.
So müssen zusätzlich Sachkunde und eine Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen werden. Zudem müssen sich die Betroffenen und ihre Angestellten in ein Online-Register, das die IHK führt, eintragen lassen. Im IHK-Bezirk, dem südlichen Sachsen-Anhalt, sind circa 1.000 Unternehmen betroffen. Es besteht nur eine kurze Übergangszeit von sechs Monaten, so dass bei Nichtbeachtung Berufsverbot und Bußgelder drohen, betont IHK-Geschäftsführerin Dr. Ute Jähner. Betroffene Gewerbetreibende müssten jetzt reagieren.Eine Teilnahme an den Veranstaltungen ist nach Anmeldung bei der IHK möglich unter Telefon: 0345 2126-224 oder E-Mail: ksandig@halle.ihk.de.