Was ist eine Prozesskostenübernahme und wie funktioniert sie?

Was ist eine Prozesskostenübernahme und wie funktioniert sie?
von 25. Juli 2019

Selbst bei einem niedrigen Streitwert können sich die Prozesskosten auf einen vierstelligen Betrag summieren. Das liegt unter anderem daran, dass in Deutschland ab einem Streitwert von 5.000 Euro eine Anwaltspflicht besteht. Aber auch die Tatsache, dass bei einem verlorenen Prozess alle Kosten von der unterlegenen Seite getragen werden müssen, macht die Sache nicht einfacher. Doch auch wer keine Rechtsschutzversicherung (RSV) hat, kann sich einen Gerichtsprozess leisten – zum Beispiel mit einer Prozesskostenübernahme.

Ohne finanzielles Risiko klagen

Es gibt viele Wege, vor Gericht zu ziehen. Seit Ende 2018 zählt auch die Sammelklage dazu. Was in Ländern wie den USA längst Normalität ist, kann nun auch in Deutschland genutzt werden. Hintergrund des Regierungsbeschlusses ist der Dieselskandal, von dem Millionen Verbraucher betroffen sind. Damit nicht jeder selbst prozessieren muss, gibt es inzwischen das Rechtsmittel der Sammelklage. Viele Kunden beteiligen sich auch deshalb daran, weil sie das finanzielle Risiko einer Einzelklage gegen die Autohersteller scheuen.

Doch das muss nicht sein. LawButler verhilft Autofahrern zu ihrem Recht und übernimmt alle Anwaltsrechnungen und Gerichtskosten – auch wenn der Prozess wider Erwarten verloren geht. Dadurch sparen Verbraucher mehrere tausend Euro.

Die Höhe der Prozesskosten hängt maßgeblich vom Streitwert ab und der bemisst sich bei Klagen im Dieselskandal meist am Kaufpreis des Fahrzeugs oder an den Ratenzahlungen bei einem Autokredit. Es geht also oft um eine fünfstellige Summe.

Zu den Prozesskosten gehören die Gebühren und Auslagen für den Anwalt und das Gericht. In der Regel beginnt der Prozess je nach Streitwert beim Amts- oder Landgericht. Bei einer Berufung geht es zum Oberlandesgericht und im letzten Schritt zur höchsten Instanz, dem Bundesgerichtshof. Dort wird es dann richtig teuer, doch dazu später mehr.

Die Prozesskosten summieren sich

Zunächst steht in der Regel das Erstgespräch beim Anwalt samt Gebührenvereinbarung an. Egal wie lange es dauert und welches Ergebnis am Ende im Raum steht – es kostet Geld. Der Anwalt darf dafür jedoch maximal 190 Euro zzgl. Mehrwertsteuer verlangen. Das regelt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wer sich diesen Termin finanziell nicht leisten kann, bekommt beim Amtsgericht einen Beratungsschein. Damit kostet das Erstgespräch pauschal 10 Euro.

Doch das Erstgespräch ist erst der Anfang. Die Anwaltskosten setzen sich aus vielen einzelnen Gebühren zusammen, die da wären:

  • Verfahrensgebühren

  • Termingebühren für die Vertretung vor Gericht

  • Auslagen wie die Post- und Telekommunikationspauschale

  • optional: Einigungsgebühr bei einem außergerichtlichen Streit

  • optional: Gebühr für Strafen und Bußgelder

Wie bereits erwähnt darf der Anwalt die Gebühren nicht einfach so festlegen. Er muss sich an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz halten. Allerdings ist dort nur das Mindesthonorar festgelegt. Ist der Streitwert besonders hoch oder erweisen sich die notwendigen Tätigkeiten als besonders umfangreich, kann es teurer werden. Ob um einen VW up! oder einen Audi Q5 gestritten wird, ist also ein großer Unterschied.

Aber ohne Anwalt geht es nun mal nicht. Zum einen wegen der bereits erwähnten Anwaltspflicht ab einem Streitwert von 5.000 Euro, zum anderen wegen seines Know-hows. Nach einem jahrelangen Studium und vielen Fortbildungen verfügen Fachanwälte über ein spezialisiertes Wissen, mit dem sie sich vor Gericht für die Belange ihrer Mandanten einsetzen. Natürlich haben Anwälte auch Kosten wie die Miete für die Kanzlei, Versicherungen und ihre Angestellten. Deswegen ist ein Anwalt nie umsonst – und kostenlos schon gar nicht.

Auch das Gericht will Geld sehen

Der Anwalt macht bei einem Prozess jedoch nur einen Teil der Kosten aus. Hinzu kommen die Gebühren und Auslagen, die das Gericht selbst in Rechnung stellt. Und dafür will es einen Vorschuss sehen, sonst stellt es die Klage gar nicht erst zu. Basis für die Gebührenberechnung ist neben dem Streitwert das deutsche Gerichtskostengesetz (GKG). Ignorieren sollte man die Rechnungen von Anwalt oder Gericht lieber nicht. Beide Seiten kennen alle Möglichkeiten, an ihr Geld zu kommen. Bevor es unangenehm ist, lieber um eine Ratenzahlung bitten oder einen Kredit aufnehmen.

Wie bereits erwähnt kann ein Prozess an unterschiedlichen Gerichten stattfinden. Die niedrigste Instanz ist das Amts- bzw. Landgericht. Bei einem Streitwert von 10.000 Euro betragen die Anwaltskosten ohne außergerichtliche Vertretung bei einem solchen Verfahren knapp 1.700 Euro. Wer den Prozess verliert, zahlt diese Summe auch noch für den gegnerischen Anwalt.

Das GKG besagt, dass die Gerichtskosten bei diesem Streitwert 241 Euro betragen. Allerdings gilt bereits in der niedrigsten Instanz der 3-fache Satz, sodass alleine für die Gebühren des Gerichts 713 Euro anfallen. Zusammen mit den Anwaltskosten sind das rund 2.400 Euro bei einem Sieg bzw. 4.100 Euro, wenn der Prozess verloren wird. Wer kann sich das leisten?

Nur die wenigsten bekommen Prozesskostenhilfe

Längst nicht jeder hat eine Rechtsschutzversicherung. Für einkommensschwache Bundesbürger gibt es die Prozesskostenhilfe, die beim Amtsgericht beantragt werden kann. Sie steht nicht nur dem Kläger, sondern auch dem Beklagten zu. Früher hieß dieses Rechtsmittel Armenrecht – damit wird schnell klar, dass sie nicht jedem gewährt wird. Die Berechnung der Bedürftigkeit ist kompliziert, aber allgemein lässt sich sagen, dass damit vor allem Arbeitslosengeld- und Sozialhilfeempfänger finanziell unterstützt werden. Auch sie sollen sich einen Gerichtsprozess leisten können.

Neben den wirtschaftlichen Einkommensverhältnissen gibt es eine weitere Voraussetzung für die Prozesskostenhilfe: Es müssen Aussichten auf Erfolg bestehen und der Prozess darf nicht mutwillig erscheinen. Das ist auch Bedingung bei jeder Rechtsschutzversicherung – nur einer von vielen Fallstricken der RSV, die Verbraucher beachten sollten. Die Versicherungsunternehmen prüfen jeden Fall ganz genau und es ist nicht auszuschließen, dass die Übernahme der Prozesskosten verweigert wird.

Deswegen sollte man sich darauf nicht verlassen, sondern lieber nach anderen Möglichkeiten suchen, um Prozesskosten zu sparen. Eine Prozesskostenübernahme durch LawButler erfordert weder eine Rechtsschutzversicherung noch eine Prozesskostenhilfe durch den Staat. Dennoch entstehen dem Kläger hier keinerlei Kosten. Doch wie funktioniert die Prozesskostenübernahme durch LawButler und was ist der Vorteil gegenüber einer Rechtsschutzversicherung?

Unsicherheitsfaktor Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung kostet mehrere hundert Euro im Jahr und soll die finanziellen Risiken bei juristischen Streitigkeiten im privaten und beruflichen Bereich abfedern, indem sie folgende Kosten übernimmt:

  • Anwaltskosten

  • sämtliche Gerichtsgebühren

  • Kosten für Gutachten

  • Kosten für Mediationsverfahren

Doch ob das am Ende auch wirklich der Fall ist, hängt stark von der Versicherungspolice ab. Oftmals sind im Kleingedruckten Klauseln für Leistungsausschlüsse enthalten, die dem Versicherungsnehmer gar nicht bewusst sind. Kommt es dann zum Streitfall, lehnt die Versicherung die Kostenübernahme möglicherweise ab, obwohl der Verbraucher jahrelang brav seine Beiträge gezahlt hat.

Entscheidend sind dabei auch die Leistungspakete einer Rechtsschutzversicherung. Es gibt verschiedene Bausteine, etwa den Berufsrechtsschutz für Kündigungsstreitigkeiten, den Privatrechtsschutz für Probleme mit Onlineshops oder den Immobilien-Rechtsschutz. Nur wenn das entsprechende Modul gebucht wurde, ist ein etwaiger Prozess in diesem Themenbereich finanziell abgesichert.

Doch die Versicherungen prüfen nicht nur diese Voraussetzung. So gilt beispielsweise eine dreimonatige Wartezeit. Das bedeutet: Der Vertragsabschluss muss bereits mindestens drei Monate zurückliegen, wenn der Rechtsschutzfall eintritt. Andernfall lehnt das Versicherungsunternehmen eine Kostenübernahme ab. Eine RSV abzuschließen, wenn der Streitfall bereits vorliegt, ist also keine Option.

In der Regel enthalten die Policen eine Selbstbeteiligung. Wer darauf verzichten will, muss einen höheren Jahresbeitrag zahlen. Das gilt auch für Versicherungen ohne Wartezeit. Ein weiterer Nachteil der Rechtsschutzversicherung: Die Beiträge lassen sich steuerlich nicht absetzen und einige Streitfälle wie Scheidungen können nicht versichert werden.

Geld sparen mit einer Prozesskostenübernahme

Es gibt also viele Dinge, die bei einer Rechtsschutzversicherung zu beachten sind. Von einem Rundum-Sorglos-Paket kann also keinesfalls die Rede sein. Anders verhält es sich da mit der Prozesskostenübernahme. Hier gibt es kein Wenn und Aber. Ein Rechtsanwaltservice wie LawButler übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten in voller Höhe.

Dabei spielt es keine, ob jemand einen fünf Jahre alten VW Golf oder einen zwei Jahre alten Audi A6 fährt. Wer von den Autoherstellern betrogen wurde, soll zu seinem Recht kommen. LawButler prüft jeden Fall individuell. Das beginnt mit einer ersten Einschätzung, die sich der Verbraucher über ein Online-Formular kostenlos und unverbindlich einholen kann.

Geht es um den Widerruf eines Autokredits, benötigt LawButler im ersten Schritt folgende Daten:

  • Bank (z. B. Volkswagen Bank AG)

  • Kaufpreis des Fahrzeugs

  • Anzahlung ja/nein (falls ja, auch die Höhe der Anzahlung)

  • Vertragsdatum

  • monatliche Rate

  • Anzahl der Monatsraten

  • Tachostand beim Kauf (auch der Widerruf bei finanzierten Gebrauchtwagen ist möglich)

  • aktueller Tachostand

  • effektiver Jahreszins laut Kreditvertrag

Auf Basis dieser Angaben ermittelt LawButler die Erfolgsaussichten. Durch die Erfahrungen aus vielen tausend Verträgen wissen die Spezialisten oftmals sofort, ob sich ein Gerichtsprozess lohnt. Ist die Einschätzung positiv, registriert sich der Verbraucher auf dem Portal und lädt die Unterlagen (Kreditvertrag, Fahrzeugschein etc.) hoch. Anschließend unterschreibt er eine Prozesskostenübernahme. Danach beginnt die Arbeit der Anwälte, die eine Klage vorbereiten und den Mandanten vor Gericht vertreten.

Transparent und kostenlos

Rechnungen von Anwälten oder Gerichten flattern nicht ins Haus – egal ob der Prozess gewonnen oder verloren wird. LawButler trägt sämtliche Kosten. Für den Autofahrer ist das eine komfortable Situation. Er kann zudem von überall zu jeder Zeit im Internet den Stand des Verfahrens einsehen und sich sicher sein, dass er sich um nichts kümmern muss.

Für den wahrscheinlichen Fall, dass das Gericht urteilt, die Bank müsse alle Raten plus Anzahlung und Zinsen zurückzahlen, kann sich der Verbraucher über ein dickes Plus auf dem Konto freuen. Er gibt das Auto im Gegenzug an den Händler zurück und LawButler bekommt eine Erfolgsbeteiligung in Höhe von 25 Prozent des Schadensersatzes. Geht der Prozess wider Erwarten verloren, bleibt das Auto im Besitz des Kunden und er entscheidet selbst, was damit passiert.

Mit einer Prozesskostenübernahme durch LawButler sind also nicht nur die Chancen auf einen Sieg vor Gericht durch die jahrelange Erfahrung der Spezialisiten auf diesem Gebiet besonders hoch. Es besteht darüber hinaus auch kein finanzielles Risiko für den Verbraucher. Die vier- bis fünfstelligen Summen für Anwalts- und Gerichtskosten sind genauso wenig Thema wie die durch § 154 Abs. 1 VwGO vorgeschriebene Übernahme der gegnerischen Kosten im Falle einer Niederlage vor Gericht. Ganz abgesehen von der Zeitersparnis, denn bei LawButler braucht niemand einen Termin für ein Erstgespräch in der Kanzlei mit lästigem Papierkram und langen Wartezeiten.

Notwendig sind lediglich einige Angaben im Online-Formular, das Hochladen der Unterlagen und eine Unterschrift unter die Prozesskostenübernahme. Das alles dauert nur wenige Minuten. Es gibt keine einfachere Methode, dem Dieselskandal ohne finanziellen Schaden zu entkommen und den Autoherstellern die rote Karte zu zeigen. Wer diese Chance nicht wahrnimmt, der bleibt am Ende möglicherweise auf einem Auto sitzen, mit dem er dank Dieselfahrverbot nicht mehr in die Innenstadt kommt und das er wegen des hohen Wertverlustes nur noch zu einem Dumpingpreis verkaufen kann. Doch soweit muss es nicht kommen.