Zur weiteren Beobachtung muss der Mann im Krankhaus bleiben. Schon jetzt steht fest, dass er nach dem Aufenthalt im Krankenhaus zur weiteren Behandlung zur Reha muss. Die Ehefrau will nun alle Angelegenheiten für ihren Mann regeln. Dabei steht sie jedoch schnell vor dem Problem, dass sie bestimmte wichtige Auskünfte nicht bekommt und Vieles nicht allein organisieren kann.
Häufig besteht noch immer der Irrglaube, dass Ehepartner sich immer gegenseitig in allen Angelegenheiten vertreten können. Jedoch gibt es hierfür keine rechtliche Grundlage. Sofern der Ehemann noch die Einsichtsfähigkeit für gesundheitliche Angelegenheiten besitzt, kann er selbst eine Vorsorgevollmacht erstellen und bestimmen, wer ihn dabei vertritt. Schwieriger wird es dann, wenn auch Vermögensangelegenheiten geregelt werden müssen. Hier muss die Geschäftsfähigkeit vorliegen. Wenn diese fehlt, muss über das Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt werden. Das Gericht prüft vor der Bestellung, ob ein Betreuungsbedarf vorliegt und in welchem Umfang. Das Verfahren kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt bietet zum Thema Betreuungsrecht einen kostenlosen Online-Vortrag am 04. Mai 2021 von 16.00 bis 17.30 Uhr an. Weitere Vorträge rund um das Thema Vorsorge sind unter https://www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de/veranstaltungenzu finden.
Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de