Was Schüler über Ferienjobs wissen sollten

Was Schüler über Ferienjobs wissen sollten
von 7. Februar 2019

Schon die Suche nach einem passenden Ferienjob kann Spaß machen. Hier können Sie Internetportale nutzen oder auch selbst kreativ werden, indem Sie Ihre Arbeitskraft beispielsweise an der Pinnwand im örtlichen Supermarkt bewerben. Viele Ferienjobs lassen sich über private Kontakte und „Vitamin B“ angeln. Einfach mal in Familie und Bekanntenkreis fragen. Ein guter Tipp ist, auf den Seiten der Arbeitsagentur nach einer „geringfügigen Beschäftigung“ in Ihrer Region zu suchen. Hierbei kann man schon vieles lernen, was einem später nützt. Nämlich Angebote suchen und sortieren, sich bewerben und vorstellen.

Auch das Verhandeln um die Vergütung gehört dazu. Vielleicht ergeben sich sogar erste Kontakte zu einem möglichen Ausbildungsbetrieb. Oder Sie stellen fest, dass der Bürojob anders aussieht, als Sie sich das erträumt haben. Vieles spricht also dafür, in den Ferien zu jobben. Wir wünschen viel Spaß beim vielleicht ersten Job Ihres Lebens – und haben, damit alles glatt geht, noch ein paar Tipps und rechtliche Infos für Sie. Schülerarbeit in Deutschland nämlich gesetzlich geregelt.

Mit 13 Jahren geht es los

Daserste eigene Gelddarf bereits mit 13 Jahren verdient werden. Erlaubt sind leichte Arbeiten wie Babysitten, Einkäufe erledigen, Zeitungen austragen oder Nachhilfeunterricht. Außerdem müssen die Eltern einverstanden sein.

Diemaximale Arbeitszeitdarf nicht länger als zwei Stunden – in landwirtschaftlichen Familienbetrieben nicht mehr als drei Stunden – täglich an fünf Tagen pro Woche (nicht an Samstagen, Sonn- und Feiertagen) im Zeitraum zwischen 8 bis 18 Uhr betragen. Außerdem darf nicht vor oder während des Schulunterrichts gearbeitet werden.

EinenFerienjobdürfen sich Schüler, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, erst mit 15 Jahren suchen. Dann sind sie Jugendliche im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG). Aber auch diese Jobs unterliegen gesetzlichen Grenzen.

Das ist erlaubt beim Ferienjob

Auch für 15- bis 17-jährige gilt kein grenzenloses Jobben.

  • Maximal vier Wochen pro Kalenderjahr darf während der Schulferien Vollzeit gearbeitet werden. Das sind 20Ferienjob-Tage.

  • Diemaximale Wochenarbeitszeitbeträgt 40 Stunden.

  • Täglich dürfen Jugendliche grundsätzlichnicht länger als acht Stundenarbeiten, Pausen nicht mitgerechnet.

  • Der Ferienjob darf grundsätzlich nur zwischen sechs Uhr morgens und 20 Uhr abends ausgeführt werden.

  • Die vorgeschriebenenRuhepausenbei einer täglichen Arbeitszeit von viereinhalb bis sechs Stunden betragen 30 Minuten. Bei mehr als sechs Stunden muss eine Pause von einer Stunde gewährt werden. Länger als viereinhalb Stunden hintereinander dürfen Jugendliche nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden

  • Samstagssowie anSonn- und Feiertagenist der Ferienjob tabu, eine Ausnahme besteht jedoch beispielsweise in Krankenhäusern, Gaststätten und in der Landwirtschaft.

Diese Ferienjobs sind verboten

Jugendliche dürfen nicht alle Jobs annehmen. Zu ihrem eigenen Schutz verbietet das Jugendarbeits[-]schutzgesetz einige Tätigkeiten. Mit ernsten Folgen, denn wenn ein Arbeitgeber gegen diese Gesetzesvorgaben verstößt, muss er tief in die Tasche greifen. Bis zu 15.000 Euro Geldbuße sind möglich. Schwerwiegende Missachtungen werden sogar als Straftaten geahndet.

Verboten sind beispielsweise

  • Arbeiten an gefährlichen Maschinen: Säge-, Fräs-, Hack-, Spalt-, Hobelmaschinen sowie Pressen

  • Akkordarbeit und gesteigertes Arbeitstempo

  • Jobs, die mit starker Hitze, Kälte und Nässe einhergehen

  • Arbeiten unter gesundheitsschädlichen Einwirkungen wie Lärm, Strahlen und Erschütterungen

  • Arbeiten, bei denen die Jugendlichen mit giftigen, ätzenden und reizenden Stoffen in Berührung kommen könnten

Müssen Steuern gezahlt werden?

Wer mit seinem Verdienst unter dem jeweils geltenden Grundfreibetrag bleibt, ist fein raus und muss keineEinkommenssteuerzahlen. Im Jahr2019sind das beispielsweise9.168 Euro. Verdient man im Ferienjob und zusammen mit eventuellen anderen Einkünften mehr, muss man eine Steuer-Identifikationsnummer haben und auch Steuern abführen.

Grundfreibetrag 2019

9.168 Euro

Hinweis!

Auf denKindergeldanspruchder Eltern wirken sich die Einkünfte des Kindes – egal wie hoch – nicht aus.

Was passiert bei Krankheit und Unfall?

Als Ferienjobber sind Sie über Ihren Arbeitgeber unfallversichert egal, wie lange Sie dort arbeiten und wie viel Sie verdienen.

Der Versicherungsschutz gilt auch für den Weg zur Arbeit und zurück. Diegesetzliche Unfallversicherungübernimmt bei einem Arbeits- oder Wegeunfall die Heilbehandlung, die Rehabilitation und Lohnersatzleistungen. Daher muss in diesem Fall bei einem Arztbesuch auch die Krankenversicherungskarte nicht vorgelegt werden.

Sozialversicherungsabgaben entfallen, wenn nicht länger als drei Monate bzw. 70 Tage im Jahr gearbeitet wird oder der Verdienst unter der Minijob-Grenze von 450 Euro bleibt. Zudem haben Schüler dasRecht auf Entgeltfortzahlung, wenn sie während des Jobs krank werden.

Auslandsjobs sind nicht versichert

Ferienjobs oder Praktika im Ausland sind nicht über die deutsche gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Das kann auch gelten, wenn es sich um ein deutsches Unternehmen im Ausland handelt. Bitte informieren Sie sich schon vor der Abreise über die Absicherung gegen Arbeitsunfälle im Gastland.

Mehr Informationen auch unter:

https://www.arag.de/auf-ins-leben/schule-und-recht/