Was tun wenn die Pfändung droht?

von 23. Mai 2012

 Arbeitslosigkeit, Krankheit, Scheidung, eine gescheiterte Selbstständigkeit oder Immobilienverlust: Die Gründe für eine Zahlungsunfähigkeit sind vielfältig. Kommen Schuldner den Zahlungsaufforderungen von Vermietern, Stromlieferanten, Banken, Versandhäusern etc. dauerhaft nicht nach, droht die Pfändung. Doch Gläubiger haben nicht ungehindert Zugriff auf Einkommen oder Sachwerte. Wer sich gut informiert, womit bei einer Zwangsvollstreckung gerechnet werden muss und welche Werte unantastbar sind, kann dafür sorgen, dass seine Notlage nicht ausgenutzt wird und das Existenzminimum gesichert bleibt.Hilfe hierbei bietet der Ratgeber „Wenn die Pfändung droht“ der Verbraucherzentrale NRW. Das Buch zeigt anschaulich, wie die Durchsetzung von Geldforderungen im Wege der Pfändung beweglicher Gegenstände oder der Forderungspfändung in Form von Zugriff auf das Arbeitseinkommen, die Rente, das Konto oder eine Kapitallebensversicherung funktioniert. Darüber hinaus werden Schuldner informiert, auf welche Rechte sie bei der Vollstreckung pochen können. Gezeigt wird auch, wie das pfändbare Arbeitseinkommen berechnet wird oder welche Gegenstände vor einer Pfändung geschützt sind. Ein Überblick über das Verbraucherinsolvenzverfahren und die Auswirkungen einer Insolvenz auf Pfändungen runden das Informationspaket ab. Der Ratgeber „Wenn die Pfändung droht“ kostet 11,90 Euro und kann für zusätzlich 2,50 Euro für Porto und Versand per Telefon unter der Rufnummer (0211) 3 80 95 55 montags bis freitags von 9-16 Uhr bestellt werden. 

     
PP