Weihnachtliche Brandgefahr bei Kerzenschein

von 27. November 2020

Besonders viele Brände im Dezember

Im Dezember schnellen jedes Jahr die Zahlen für Brandschäden in die Höhe: Es entstehen rund 50 Prozent mehr Schäden durch Zimmer- oder Hausbrände als in den anderen Monaten. Im Jahr 2018 brannte es 30.000 Mal in der Advents- und Weihnachtszeit im Vergleich zu 20.000 Bränden im Frühjahr oder Herbst. Das belegen die Zahlen, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Ende 2019 veröffentlichte.

Wunderkerzen am Weihnachtsbaum gefährden den Versicherungsschutz

Da die Gefahr eines Feuerausbruchs durch brennende Kerzen, Wunderkerzen und leicht entzündliche Gegenstände gerade in der Weihnachtszeit so besonders hoch ist, raten ARAG Experten zu einem sehr umsichtigen Verhalten. Schon ein einziger Feuerlöscher im Haushalt kann Schlimmes verhindern; die Installation von Rauchwarnmeldern kann Leben retten – und ist in Privathaushalten inzwischen bundesweit Pflicht. Damit die selige Weihnachtszeit auch fröhlich bleibt, sollte man vorsorgen. Kommt es dennoch zum Brand, kann es neben dem vermiesten Weihnachtsfest auch noch zu Ärger mit der Versicherung kommen. Denn die kann ihre Leistung unter Umständen einschränken. In einem speziellen Fall zündeten die Versicherten unmittelbar am Weihnachtsbaum Wunderkerzen an, wodurch ein Brand entstand. Das angerufene Landgericht entschied, dass die Versicherten grob fahrlässig gehandelt hatten. Die Hausratversicherung musste daher die durch den Schaden entstandenen Kosten nach damaliger Rechtslage nicht zahlen (LG Offenburg, Az.: 2 O 197/02).

Kinder: Kerzen anzünden nur unter Aufsicht

Das Landgericht Bielefeld wies in einem anderen Rechtsstreit darauf hin, dass Eltern ihre Feuerzeuge nicht in der Reichweite ihrer Kinder aufbewahren sollten. In dem entschiedenen Fall hatte ein achtjähriges Kind selbstständig mit dem Feuerzeug Teelichter angezündet und einen Brand verursacht. Da das Kind selbst nicht für den Schaden verantwortlich gemacht werden konnte und die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt hatten, hafteten diese und nicht die Hausratversicherung für den entstandenen Brandschaden, urteilten die Richter (LG Bielefeld, Az.: 21 S 166/06).

Tipps der Experten

  • Frisches Tannengrün entzündet sich schlechter als vertrocknete Zweige! Den Weihnachtsbaum darum erst kurz vor dem Fest kaufen.

  • Adventskränze gehören auf eine nicht brennbare Unterlage wie z. B. Glas- oder Porzellanteller.

  • Den Weihnachtsbaum auf dem Boden in einem stabilen mit Wasser gefüllten Christbaumständer befestigen und regelmäßig gießen.

  • Fluchtwege festlegen und freihalten.

  • Ausreichend Sicherheitsabstand zu brennbaren Stoffen wie Gardinen einhalten!

  • Kerzen gehören nicht unter Äste oder Zweige, sondern in festen Kerzenhaltern an freie Stellen am Weihnachtsbaum.

  • Kerzen immer von oben nach unten anzünden und von unten nach oben löschen.

  • Den Weihnachtsbaum nie unbeaufsichtigt lassen und immer auch Kinder und Haustiere im Auge behalten.

  • Vorsorgen: Für den Fall der Fälle Löschmittel wie Wassereimer oder Handfeuerlöscher bereithalten.

  • Rauchwarnmelder schlagen rechtzeitig Alarm – und retten Leben.

  • Mit Kindern den Ernstfall üben! Kinder sollten wissen, dass man sich bei einem Brand auf keinen Fall verstecken darf und auch die Notrufnummer 112 der Feuerwehr kennen!

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/versicherung-und-sicherheit/