Wenn der Wirt die Rechnung macht

von 4. Dezember 2012

Eigentlich sollte es eine kleine gemütliche Feier mit insgesamt 16 Personen zum runden Geburtstag sein. Die schönen Stunden im Kreise der Lieben waren mit Erhalt der Rechnung vom Wirt des Lokals jedoch schlagartig vergessen. Neben den unstrittigen Kosten für Buffet und Getränke soll die Jubilarin für den Auf- und Abbau sowie Eindeckung der Tafel weitere 15 Euro, für Servietten, Tischdecken und Teelichter 20 Euro und für das Servicepersonal weitere 90 Euro zahlen. Der Rechnungsbetrag lag letztlich über dem, was die Verbraucherin für die Feier eingeplant hatte. Rat suchend wandte sie sich an die Mitarbeiter der Verbraucherzentrale. Besteht die Forderung des Wirtes in der bezifferten Höhe zu Recht?

Eine Fragestellung, die immer wieder im Beratungsalltag der Verbraucherzentrale auftaucht. Insbesondere, wenn vor der Feierlichkeit keine konkreten oder nur unzureichenden Absprachen getroffen werden, sind Streitigkeiten über die Rechnungshöhe vorprogrammiert. Nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. steht und fällt der Erfolg der Reklamation einer Rechnung mit der Sorgfalt, die der Kunde für die Auftragserteilung seiner Feier aufbrachte.

Bestellt man lediglich einen Tisch für eine bestimmte Personenzahl und isst und trinkt man a la carte, dürften derartige Zusatzkosten regelmäßig nicht entstehen. Anders kann es bei extra bestellten Feiern außerhalb der eigentlichen Karte aussehen. Menüfolge, Buffetpreis pro Person sowie Getränke, deren Qualität, Marken und Mengen sowie der konkrete Preis sollten unbedingt schriftlich vereinbart werden. Ist beispielsweise pro Kopf eine halbe Flasche Wein geplant, sollte dies auch schriftlich fixiert werden. Lässt man hingegen dem ständig nachschenkenden Kellner freie Hand, wird man in der Abrechnung auf größere Mengen als geplant gefasst sein müssen. Die Prüfung, ob der so angegebene Gesamtpreis gerechtfertigt ist, wird schwer sein und die Reklamation sogar aussichtslos. Unbedingt zu erfragen und schriftlich zu vereinbaren sind auch alle anfallenden Zusatzkosten für Dekoration, Bedienung, Miete etc. Nicht in jedem Fall sind damit alle Unannehmlichkeiten zu vermeiden, doch der Kunde ist in einer besseren rechtlichen Position, wenn es nach der Feier zu unerfreulichen Streitereien mit dem Wirt kommt.

Antworten auf Fragen rund um den so genannten Bewirtungsvertrag erhalten alle Verbraucher in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. oder am Verbrauchertelefon unter (0900) 1 77 5 77 0 (1,00 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend) montags bis freitags von 9-18 Uhr.