Wer ungewollt im FKK-Hotel landet, bekommt Geld zurück

von 22. Juli 2014

Wer einFamilienzimmer mit mehreren Schlafräumen gebucht hat, am Ende jedoch mit dergesamten vierköpfigen Familie in einem Raum schlafen muss, kann mit einerRückerstattung von bis zu 25 Prozent des Reisepreises rechnen. Bei Buchung einerUnterkunft mit eigenem Badezimmer gibt es bis zu 100 Prozent des Tagespreiseszurück, sollte man Gemeinschaftsbad und –Toilette benutzen müssen.

Wer mit einer Roulette-Reise ein Schnäppchen machen will, am Ende aber im FKKHotellandet, dem werden bis zu 50 Prozent des Reisepreises rückerstattet. Urlauber,die ein Hotel in ruhiger Lage gebucht haben, wegen Diskothekenlärms jedoch vomSchlafen abgehalten werden, bekommen bis zu 20 Prozent zurück. Krähende Hähne
am frühen Morgen gelten in südlichen Urlaubsregionen dagegen nicht alsRuhestörung.

Egal welcher Mangel beanstandet wird, generell gilt: Umgehend die Reiseleitunginformieren und Abhilfe verlangen. Urlauber sollten die Mängel konkret beschreibenkönnen (Ausmaß und Häufigkeit) und sie per Foto oder Video festhalten. Auchunabhängige Zeugen sind wichtig, da sie vor Gericht glaubwürdiger sind alsFamilienangehörige. Nach der Rückkehr aus dem Urlaub müssen die Ansprücheinnerhalb eines Monats beim Reiseveranstalter geltend gemacht werden.

Unter www.adac.de/reisemaengel hat der ADAC eine Übersicht mit Reisemängelnaller Art und über 270 Gerichtsurteilen zur Preisminderung zusammen gestellt.