WhatsApp: AGB auf Deutsch

von 4. Juni 2016

Das Kammergericht schloss sich der Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) an, dass diese Praxis für Verbraucher nicht zumutbar ist. Alltagsenglisch sei hierzulande zwar verbreitet, nicht aber juristisches, vertragssprachliches und kommerzielles Englisch. Kein Kunde müsse damit rechnen, „einem umfangreichen, komplexen Regelwerk mit sehr, sehr vielen Klauseln“ in einer Fremdsprache ausgesetzt zu sein. Solange die Bedingungen nicht ins Deutsche übersetzt sind, seien sämtliche Klauseln intransparent und damit unwirksam. Wird das Urteil rechtskräftig, muss WhatsApp die Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise in deutscher Fassung demnächst bereitstellen, so die ARAG Experten (KG Berlin, AZ: Az. 5 U 156/14).