Damit der Verbraucher dieses Widerrufsrecht auch nutzen kann, ist gesetzlich geregelt, dass und wie er schriftlich über sein Widerrufsrecht belehrt werden muss.
In den meisten Fällen haben die Kreditinstitute aber andere Widerrufsbelehrungen/ -informationen formuliert oder Änderungen, Auslassungen oder Zusätze an der Muster-Widerrufsbelehrung/-information vorgenommen, die dazu führen, dass diese Widerrufsbelehrungen/-informationen gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoßen können.
Der Widerruf hat für den Darlehensnehmer den Vorteil, vorzeitig und ganz ohne eine so genannte Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Immobiliendarlehen auszusteigen. Verbraucher können so in ein günstigeres Immobiliendarlehen umsteigen und viel Geld sparen.
Allerdings müssen Verbraucher damit rechnen, dass die Kreditinstitute nicht “kampflos” dem Widerruf zustimmen. Der Ausstieg aus dem bestehenden Immobiliendarlehen wird deshalb regelmäßig mit großem Aufwand verbunden sein.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass sich Darlehensnehmer und Kreditinstitut ohne gerichtliche Auseinandersetzung einigen, indem das Immobiliendarlehen vorzeitig aufgelöst, die Vorfälligkeitsentschädigung reduziert oder ein günstigerer Zinssatz vereinbart wird.
Tipp
Wer nun seinen Immobiliendarlehensvertrag auf mögliche Ausstiegsoptionen überprüfen lassen möchte, kann sich in jederBeratungsstelleder Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. informieren.