(Widerrufs-)Joker bei Immobiliendarlehensverträgen(Widerrufs-)Joker bei Immobiliendarlehensverträgen – Verbraucherzentrale prüft Widerrufsbelehrungen

von 15. September 2014

Damit der Verbraucher dieses Widerrufsrecht auch nutzen kann, ist gesetzlich geregelt, dass und wie er schriftlich über sein Widerrufsrecht belehrt werden muss.

Nur wenn das Kreditinstitut die vom Gesetzgeber vorgegebene Muster-Widerrufsbelehrung/-information verwendet hat bzw. die Widerrufsbelehrung im Immobiliendarlehensvertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht, beginnt die Widerrufsfrist zu laufen.

In den meisten Fällen haben die Kreditinstitute aber andere Widerrufsbelehrungen/ -informationen formuliert oder Änderungen, Auslassungen oder Zusätze an der Muster-Widerrufsbelehrung/-information vorgenommen, die dazu führen, dass diese Widerrufsbelehrungen/-informationen gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoßen können.

Liegt ein solcher Verstoß vor, ist die Widerrufsbelehrung/-information fehlerhaft und die Widerrufsfrist hat noch nicht zu laufen begonnen. Der Darlehensnehmer kann in diesen Fällen seinen Immobiliendarlehensvertrag auch jetzt noch widerrufen, so die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.

Der Widerruf hat für den Darlehensnehmer den Vorteil, vorzeitig und ganz ohne eine so genannte Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Immobiliendarlehen auszusteigen. Verbraucher können so in ein günstigeres Immobiliendarlehen umsteigen und viel Geld sparen.

Allerdings müssen Verbraucher damit rechnen, dass die Kreditinstitute nicht “kampflos” dem Widerruf zustimmen. Der Ausstieg aus dem bestehenden Immobiliendarlehen wird deshalb regelmäßig mit großem Aufwand verbunden sein.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass sich Darlehensnehmer und Kreditinstitut ohne gerichtliche Auseinandersetzung einigen, indem das Immobiliendarlehen vorzeitig aufgelöst, die Vorfälligkeitsentschädigung reduziert oder ein günstigerer Zinssatz vereinbart wird.

Tipp

Wer nun seinen Immobiliendarlehensvertrag auf mögliche Ausstiegsoptionen überprüfen lassen möchte, kann sich in jederBeratungsstelleder Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. informieren.