Wie das Paket durch den Zoll kommt

von 18. November 2020

Denn werden die heiß ersehnten Sneaker oder das neueste Smartphone bei einem Onlinehändler in einem Drittland bestellt, fallen möglicherweise bei der Einfuhr zusätzliche Zölle und Einfuhrumsatzsteuer an. Bei verbrauchersteuerpflichtigen Waren wie z.B. Alkohol und Zigaretten kann es sogar sein, dass noch Verbrauchsteuern bezahlt werden müssen.

Für Postsendungen aus einem Drittland gelten folgende Bestimmungen:

Warenwert bis 22 Euro: Hier fallen kein Zoll und keine Einfuhrumsatzsteuer an. Die Verbrauchsteuern, wie zum Beispiel für Alkohol oder Tabak, werden erhoben.

Warenwert über 22 Euro bis 150 Euro: Die Einfuhrumsatzsteuer (aktuell von 19 auf 16 Prozent bzw. von 7 auf 5 Prozent reduziert) und gegebenenfalls Verbrauchsteuern werden erhoben.

Warenwert über 150 Euro: Neben der Einfuhrumsatzsteuer fallen auch der warenabhängige Zoll und gegebenenfalls die Verbrauchsteuern an.

Landet das Paket beim Zoll, findet der Besteller ein ausführliches Schreiben der Post in seinem Briefkasten, das gründlich gelesen werden sollte. Auf dem Schreiben ist nicht nur das Zollamt angegeben, bei dem die Sendung bis zu welchem Termin grundsätzlich abgeholt werden muss, sondern auch welche Unterlagen für die Zollabfertigung mitzubringen sind.

Seit Februar 2020 müssen Postsendungen nicht mehr zwingend persönlich beim Zollamt abgeholt werden. Sendungen können bis zu einem Wert von 1.000 Euro auch ohne persönliches Erscheinen abgefertigt werden. Aufgrund der Corona-Pandemie kann diese Postabfertigung von zu Hause genutzt werden, um persönliche Kontakte zu vermeiden und die Ausbreitung des Virus zu hemmen. Weiterhin bietet die Deutsche Post den Service der “Nachträglichen Postverzollung” an.

Neben einer möglichen Verzollung der Ware sind auch bei Post- und Kuriersendungen immer Einfuhrverbote bzw. Beschränkungen zu beachten. So überwacht der Zoll zum Beispiel die Einhaltung der Bestimmungen des gewerblichen Rechtsschutzes und der Produktsicherheit von technischen Geräten oder Kleidung zum Schutz der Verbraucher.

Vermeintlich günstige Markenprodukte können sich da schnell als Fehlinvestition entpuppen, wenn sie gefälscht sind. Diese Waren werden sichergestellt und vernichtet; die Kaufsumme wird vom Lieferanten oft nicht erstattet. Außerdem erwartet den Paketempfänger gegebenenfalls ein zivilrechtliches Verfahren mit dem Rechteinhaber.

Post- und Kuriersendungen aus anderen Mitgliedstaaten der EU können im Regelfall ohne Zollformalitäten empfangen werden. Wer allerdings Kaffee, Alkohol- oder Tabakwaren aus einem anderen EU-Staat bestellt, muss unter Umständen entsprechende Steuern entrichten. Darüber hinaus sind auch hier bestimmte Einfuhrverbote zu beachten.

Wer also zu Weihnachten ganz entspannt schenken möchte, macht sich rechtzeitig schlau unterwww.zoll.deoder mit der App “Zoll und Post”.