Wie teuer ist eine Scheidung?

von 8. August 2014

Streitwert
Die anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten richten sich bei einer Scheidung immer nach dem Streitwert. Dieser errechnet sich mitunter aus den Nettoeinkommen beider Ehegatten aus den letzten drei Monaten vor Einreichung des Scheidungsantrages. Für eine einfache Beispielsrechnung legen wir einen Streitwert von 1000 Euro fest. Im Normalfall sind die Beträge aber natürlich deutlich höher.

Versorgungsausgleich
Die Rentenansprüche aus Rentenversicherung, Beamtenversorgung, berufsständischer Versorgungskasse oder auch privater Altersvorsorge der beiden Ehepartner müssen ausgeglichen werden. Von jeder Rente, die während der Ehe angespart wurde, muss im Falle einer Scheidung die Hälfte des Betrags an den anderen ausbezahlt werden. Der Streitwert erhöht sich dann entsprechend. Ist der Betrag ungefähr gleich (plus minus 25 Euro) oder dauerte die Ehe weniger als drei Jahre, so findet kein Versorgungsausgleich statt. Gehen wir von einem gegensätzlichen Zahlung von 1000 Euro aus, so beläuft sich der Streitwert nun auf 2000 €.

Anwalts- und Gerichtskosten
Leider sind die Gebühren für Anwalt und Gericht das, was das Verfahren so teuer macht. Eine einvernehmliche Scheidung ist da deutlich „günstiger“, da nur ein Anwalt benötigt wird und die Gerichtskosten geteilt werden können. Außerdem kann sich auf einen Ausschluss des Versorgungsausgleichs geeinigt werden. Eine Vergleichsrechnung sehen Sie hier.

Die Anwaltskosten kann man einer Tabelleentnehmen. Sie kalkulieren sich aus Verfahrens- und Termingebühr, in der Regel nach einem Satz von 1,3 und 1,2. In unserem Beispiel sind das, laut Tabelle, 180 und 195 €. Die Mindestgebühr beträgt 15 Euro. Dazu kommen die Auslagen des Rechtsanwalts für Post- und Telekommunikationsentgelte, meist nach einer Pauschale von 20 % der angefallenen Kosten, also 20 Euro.

Beträgt der Streitwert bis zu 500 Euro, betragen die Gerichtskosten 35 Euro und erhöhen sich dann um einen bestimmten Eurobetrag wie in dieser Auflistungzu sehen ist. Um auf die Beispielrechnung zurückzukommen, liegen die Gerichtskosten bei 73 Euro. Das macht eine Gesamtkostensumme von

180 + 195 + 20 € = 395 € + 19 % Mehrwertsteuer = 470,05 € (pro Person) + 73 Euro = 543,05 € allein für Rechtsanwalt und Gericht.

Derjenige, der die Scheidung einreicht, muss die Gerichtskosten in voller Höhe bezahlen.

Sind Kinder oder gemeinsamen Vermögenswerte wie Auto oder Immobilien im Spiel, so wird die Rechnung komplizierter. Ein Beispiel zur Unterhaltskalkulation ist auf unterhalt.netersichtlich.