Wohnungskündigung, Blitzer und Firmenkreditkarte

von 30. Oktober 2017

Hightech-Blitzer statt Starenkasten

Die so genannten Starenkästen haben ausgedient. Die Zeit der alten Blitzergeneration ist vorbei. Jetzt wird Hightech geknipst. Für Autofahrer hat das vor allem eine Konsequenz: Es wird teuer. Denn nach Auskunft der Experten können die hochmodernen Säulen, von denen es deutschlandweit mittlerweile etwa 800 Stück gibt, bis zu vier Fahrspuren gleichzeitig überprüfen. Und zwar in beide Fahrtrichtungen. Die Experten verraten: Hat die Säule vier Ringe, wird in beide Richtungen geblitzt. Bei drei Ringen, wird lediglich eine Fahrtrichtung überwacht. Dabei sendet das Laser-Messsystem Lichtimpulse aus, die von den Fahrzeugen reflektiert werden. Daraus errechnet das System die Geschwindigkeit. Per USB-Stick werden die Daten dann ausgelesen oder über eine SIM-Karte an die zuständigen Behörden verschickt – selbstverständlich verschlüsselt.

Wer Unfrieden stiftet, fliegt aus der Wohnung

Mieter sind hierzulande recht gut vor der Willkür ihrer Vermieter geschützt. Doch auch sie haben sich an Regeln zu halten und Pflichten zu erfüllen, wie etwa die Miete pünktlich zu bezahlen und sorgsam mit der Mietsache umzugehen. Wer sich dabei quer stellt, muss nach Angaben der Experten damit rechnen, aus der Wohnung zu fliegen.

In einem konkreten Fall beklagte sich ein Mieter mehrfach und vehement über seine Nachbarn des Mehrparteienhauses. Gleichzeitig behielt er unberechtigt die Miete ein, verweigerte ein vom Vermieter vorgeschlagenes Gespräch zur Konfliktlösung und kam auch sonst seinen Pflichten aus der Hausordnung nicht nach. Der entnervte Vermieter kündigte ihm daraufhin. Zu Recht, wie die ARAG Experten betonen. Denn durch sein Verhalten störte er nicht nur den Hausfrieden unter den Hausbewohnern. Vor allem verletzte er seine vertraglichen Pflichten mehr als nur unerheblich, was eine ordentliche Kündigung rechtfertigt (Amtsgericht Augsburg, Az.: 25 C 974/16).

Firmenkreditkarten richtig nutzen

Die Experten weisen darauf hin, dass Firmenkreditkarten auf keinen Fall für private Ausgaben eingesetzt werden dürfen. Auch wenn der Mitarbeiter das Geld anschließend sofort erstattet, kann eine Kündigung drohen, wenn es keine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Chef gibt, dass die Karte auch privat eingesetzt werden darf! Es wäre zwar ein harter Schritt, aber der Rauswurf darf laut Experten unter Umständen sogar ohne vorherige Abmahnung folgen – nämlich dann, wenn der Arbeitnehmer seinem Chef nicht einmal mitteilt, dass er die Firmenkarte privat benutzt hat oder ihm die unwissentlich verauslagten Gelder nicht erstattet (Landesarbeitsgericht Nürnberg, Az.: 7 Sa 394/14).

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