Ostern ist gerade erst vorbei, die letzten Schokoladenhasen und Schokoeier sind noch nicht verzehrt und viele sagen sich Nun ist Schluss mit Süßem. Doch beim Einkauf sollte man genauer hinschauen und Werbeaussagen richtig deuten.
Auch wenn einem Lebensmittel kein Zucker in Form von Haushaltszucker zugesetzt wurde, kann es Zucker enthalten. Ein Müsli ohne Zuckerzusatz kann durch einen hohen Gehalt an Trockenfrüchten trotzdem süß und zuckerhaltig sein, verdeutlicht Kathrin Wilke, Fachberaterin Lebensmittel der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Selbst wenn ein Lebensmittel tatsächlich zuckerarm ist und auch so beworben werden darf, sind oftmals andere Süßungsmittel zugesetzt die auch Nachteile bringen können. Zuckeralkohole, wie Sorbit, sind beispielsweise für Personen mit Fruktose-Malabsorption unverträglich, können abführend wirken und Blähungen verursachen. Außerdem kann ein zuckerarmes Produkt, in höheren Mengen konsumiert, trotzdem noch viel zum Zuckerkonsum beitragen. Denn zuckerarm ist es dann, wenn es weniger als 5 g Zucker auf 100 g (oder 2,5 g auf 100 ml bei Getränken) enthält. Mit einem zuckerarmen Getränk kann man also trotzdem acht Stück Würfelzucker aufnehmen, wenn man einen Liter davon trinkt, so Wilke.
Wer wissen will, hinter welchen Begriffen sich der Zucker versteckt, was die einzelnen Werbeaussagen bedeuten, wie sinnvoll alternative Süßungsmittel sind und ob der Nutri-Score wirklich dabei hilft, zuckerärmere Produkte zu erkennen, ist eingeladen, am Online-Vortrag Versteckspiel mit dem Zucker teilzunehmen.
Der Vortrag wird zu zwei Terminen angeboten:
Dienstag, 13.04.2021 von 17-18 Uhr
Donnerstag, 15.04.2021 von 10-11 Uhr
Eine Anmeldung ist kostenfrei auf unserer Webseite oder per Mail an lebensmittel@vzsa.de möglich da die Plätze begrenzt sind, lohnt die schnelle Zusage.
Passend zum Vortrag bietet auch das neue Youtube-Video Zuckersüße Werbung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt interessante Informationen zum Thema. Wer noch weitere Fragen zu Zucker und Süßungsmitteln oder auch generell rund um Lebensmittel hat, kann einen Termin für eine Telefonberatung vereinbaren, so Wilke.
Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Vereinbarungen zu Beratungsterminen zu erreichen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.verbraucherzentralesachsen-anhalt.de.