Zwielichtige Inkassoschreiben – Verbraucherzentrale warnt vor dubiosen Geldeintreiber

von 6. Februar 2015

Verlangt werden über 240 Euro, zu überweisen auf ein Konto in Bulgarien. Die Schreiben aus der Hansestadt erscheinen auf den ersten Blick seriös, so wird behauptet, man sei ein zugelassenes Inkassounternehmen. Im deutschenRechtsdienstleistungsregisterallerdings ist dieses Unternehmen nicht zu finden.

Tipp

DieVerbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. rät, die angebliche Forderung sehr kritisch zu prüfen. Zur Zahlung ist nur derjenige verpflichtet, der einen wirksamen Vertrag geschlossen hat. Bereits seit Oktober 2013 sind Verträge über Gewinnspieldienste erst dann rechtswirksam, wenn der Verbraucher sie in textlicher Form (Brief, E-Mail) bestätigt hat. Allein eine Tonbandaufzeichnung – wie in den Schreiben behauptet wird – reicht hier nicht aus um einen wirksamen Vertrag zu begründen.

Wurde keine Leistung in Anspruch genommen, sollte selbstverständlich kein Cent gezahlt werden. Doch es ist ratsam, auch unberechtigten Forderungen schriftlich zu widersprechen. Auch Forderungen ohne jede vertragliche oder sonstige Anspruchsgrundlage können bei Auskunfteien wie der Schufa oder Infoscore eingetragen werden, wenn ihnen nicht zeitnah widersprochen wurde.

EinenMusterbriefhält die Verbraucherzentrale in den Beratungsstellen und auf ihrer Internetseite bereit.

Hinweise und Tipps zu Mahnschreiben oder Inkassoforderungen erhalten alle Rat Suchenden in denBeratungsstellender Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. oder am Verbrauchertelefon montags bis freitags von 9-18 Uhr unter (0900) 1775 770 (1,00 Euro/Min. aus dem dt.Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend).