Die aktuelle Lage an Deutschlands Grenzen

Coronavirus - Reisen | Verbraucher
von hallelife.de | Redaktion
Grenzregelungen der Nachbarländer zu Deutschland
Ausnahmen an den deutschen Grenzen zu:
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Polen: teilweise Ausnahmen für Saisonarbeiter, Geschäftsreisende und Warenverkehr
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Tschechien: Ausnahmen unter anderem für Grenzpendler
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Österreich: stichprobenartige Kontrollen
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Schweiz: Lockerungen für bestimmte Personengruppen
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Frankreich: stichprobenartige Kontrollen
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Belgien: Einreise nach Belgien nur mit triftigem Grund
Quarantäne bei Einreisen nach Deutschland
Deutsche bzw. Personen mit Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland dürfen immer aus dem Ausland einreisen.
Deutsche, EU-Bürger und langjährig in Deutschland lebende Ausländer, die in die Bundesrepublik zurückkehren, müssen aktuell noch für zwei Wochen in häusliche Quarantäne, wenn sie sich mehrere Tage am Stück im Ausland aufgehalten haben.
Ausnahme: In Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wurde die generelle Quarantänepflicht für Menschen, die aus dem Ausland einreisen, außer Vollzug gesetzt.
Die Quarantänepflicht soll in den kommenden Tagen für Einreisen aus der EU, dem Schengenraum und Großbritannien entfallen. Die Umsetzung liegt bei den einzelnen Bundesländern und kann daher zu unterschiedlichen Terminen erfolgen.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht gibt es zudem für Personen, die weniger als 24 Stunden im Ausland waren, zum Beispiel Pendler und Geschäftsreisende, oder für bestimmte Saisonarbeiter, sofern keine Covid-19-Symptome nachweisbar sind.
Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und Schweiz
Die Kontrollen an der deutschen Grenze sollen in den nächsten Tagen und Wochen schrittweise gelockert und bis zum 15. Juni ganz aufgehoben werden. Auf touristische Reisen sollten die Bundesbürger aber bis zu diesem Zeitpunkt weiter verzichten.
Als Erstes wurden am 16. Mai die Kontrollen an den Grenzübergängen zu Luxemburg eingestellt. An der deutsch-dänischen Grenze ist Deutschland ebenfalls bereit, auf Kontrollen zu verzichten, sobald Dänemark dem ebenfalls zustimmt.
An den Grenzen zu Frankreich, Österreich und der Schweiz sind seit dem 16. Mai wieder alle bislang geschlossenen Grenzstellen geöffnet, die Kontrollen werden aber bis zum 15. Juni fortgesetzt. Solange ist die Ein- und Ausreise nur aus einem nachweisbaren triftigen Grund erlaubt. Touristische Fahrten oder Einkaufstouren sind weiterhin nicht gestattet. Generell offen bleiben die Grenzen für Berufspendler und den Warenverkehr.
Die Bundespolizei führt stichprobenartige Kontrollen durch, Zurückweisungen sind möglich. Mit Kontrollen ist auch durch die französischen, österreichischen und Schweizer Behörden zu rechnen.
Pendler erhalten zum Grenzübertritt vom Arbeitgeber einen Passierschein. Dieses Formular ist online als pdf-Datei bei der Bundespolizei herunterladbar*.
Polen, Tschechien, Belgien, Niederlande
Der private Personenverkehr nach Polen und Tschechien bleibt weiter unterbrochen. Die Regierungen der beiden Staaten lassen derzeit nur eigene Staatsbürger und Personen mit Sondergenehmigungen an einigen wenigen Grenzübergängen ins Land. Berufspendler dürfen passieren, sofern sie alle 14 Tage einen negativen Corona-Test nachweisen können.
Derzeit überlegt die tschechische Regierung, die Grenzen zu Deutschland, Österreich, Polen und zur Slowakei ab Juli wieder zu öffnen.
Grenzübergänge nach Tschechien*
Polen will seine Grenzen nicht vor dem 12. Juni öffnen. Polen, die in Deutschland, der Slowakei, Tschechien oder Litauen arbeiten bzw. studieren, müssen bei ihrer Rückkehr nach Polen nicht mehr für 14 Tage in Quarantäne. Diese gilt aber weiterhin für Menschen, die in Medizin- oder Pflegeberufen arbeiten.
Belgien führt bis mindestens 8. Juni ebenfalls Grenzkontrollen durch. Zirel ist es unter anderem, den Tourismus aus dem nahen Ausland einzudämmen.
Die Grenzen zu den Niederlanden sind nicht geschlossen. Es können jedoch trotzdem Kontrollen stattfinden, bei denen nach einem "triftigen Grund" für die Fahrt gefragt wird. Es gilt ein Einreiseverbot für Nicht-EU-Bürger.
Seit der Schließung der Grenzen Mitte März wurden mehr als 100.000 Einreisen nach Deutschland verweigert.