Die Experten weisen darauf hin, dass Frauen und Männer bei gleicher Qualifikation und Tätigkeit das gleiche Gehalt verdienen müssen. Ein besseres Verhandlungsgeschick beispielsweise darf kein Grund für einen Gehaltsunterschied sein.
In einem konkreten Fall verdiente eine Frau monatlich 1.000 Euro weniger als ein männlicher Kollege, der in etwa zur gleichen Zeit in gleicher Position eingestellt worden war. Der Arbeitgeber begründete das mit dem besseren Verhandlungsgeschick des Kollegen. Das wollte sich die Frau nicht gefallen lassen und klagte. Dabei bestand sie künftig auf das gleiche Entgelt sowie auf eine Nachzahlung der Vergütung in Höhe der Differenz zum Gehalt ihres Kollegen von 15.000 Euro. In dritter Instanz hatte die Klage schließlich auf höchster Ebene vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) Erfolg. Über ihre Forderungen hinaus sprachen ihr die Richter zudem eine Entschädigung von 2.000 Euro zu .
(Az.: 8 AZR 450/21)
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