„Der Erlass des Innenministeriums verletzt die Menschenwürde“

von 27. August 2015

„Der Erlass des Innenministeriums verletzt die Menschenwürde der Betroffenen.Während die Erstaufnahme Geflüchteter in der ZASt Halberstadt aufgrund schwerwiegender Versäumnisse der Landesregierung im Chaos zu versinken droht, verschärft der Innenminister die Härten für Menschen, die sowieso schon dazu verpflichtet wurden, das Land zu verlassen. Während ganz Deutschland damit beschäftigt ist, angemessene Lebensbedingungen für die zu uns kommenden Geflüchteten zu schaffen, betreibt die sachsen-anhaltische CDU Wahlkampf auf dem Rücken der Schwächsten.“

„Für den Erlass des Innenministers liegen keine vernünftigen Gründe vor. Er ergeht sich in der Verletzung der Menschenwürde der Betroffenen selbst, indem er ihnen jegliche Möglichkeit entzieht, sich auf eine bevorstehende Abschiebung in persönlicher, wie in verfahrenstechnischer Hinsicht angemessen vorzubereiten. Indem er Menschen in der ständigen Angst leben lässt, zu jedem möglichen Zeitpunkt überrascht und abgeschoben zu werden, setzt der Erlass die Privatsphäre der Betroffenen vollständig außer Kraft. Unangekündigt abzuschieben bedeutet außerdem, dass Betroffene keine Möglichkeit erhalten, bis unmittelbar vor der Abschiebung alle ihnen zustehenden Verfahrenswege auszuschöpfen, beispielsweise in Hinsicht auf eine oft kurzfristig zustande kommende Befassung der Härtefallkommission. Der Erlass des Innenministers dürfte daher rechtlich auf äußerst tönernen Füßen stehen.“

„Da der Erlass vor allem dazu geeignet ist, Angst vor jederzeit möglichen Abschiebungen zu verbreiten, wird er genau das Gegenteil von dem herbeiführen, was er offiziell bezwecken soll: mehr Menschen werden aus Verzweiflung den Weg wählen, sich von vornherein einer Abschiebung zu entziehen.“