„Der Wolf gehört unter das Jagdrecht”

von 18. Dezember 2015

„Die Zurückhaltung der letzten Jahre seitens der Landespolitik rächt sich zunehmend. Es muss die Möglichkeit bestehen, verhaltensauffällige Wölfe zu erlegen. Wir brauchen ein Management der Wolfspopulation. Wir wollen deshalb, dass der Wolf genau wie in Sachsen in das Jagdgesetz des Landes Sachsen-Anhalt aufgenommen wird.

Aus rechtlicher Sicht, ist es einem Jäger momentan nicht erlaubt, einem verunfallten und leidenden Wolf den Fangschuss zu geben. Daran muss sich durch die Aufnahme des Wolfes in das Jagdgesetz, etwas ändern. Andernfalls trägt die Landesregierung auch die Verantwortung, wenn es zu weiteren Nutztierrissen von verhaltensauffälligen Wölfen kommt.“