„Gegen Badesalzdrogen vorgehen!“

von 6. November 2014

Das Betäubungsmittelgesetz arbeitet mit einer Liste konkret benannter verbotener Substanzen. „Es werden aber immer wieder neue Stoffe zusammengemischt, mit dem Ziel, das Betäubungsmittelgesetz zu umgehen“, sagte Kolb und verwies auf die so genannten „Legal Highs“ – „Badesalzdrogen“, die als Kräutermischungen, Lufterfrischer, Reiniger oder Badesalze angeboten und zu Rauschzwecken konsumiert werden und nicht weniger gefährlich sind, als die sog. „klassischen Drogen“.

Die Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister hat heute in Berlin den Bund aufgefordert, Regelungsvorschläge vorzuglegen und dabei die Einführung einer so genannten „Stoffgruppenstrafbarkeit“ zu prüfen. „Das könnte aus dem derzeitigen Dilemma heraus führen“, sagte Kolb. „Dann würde bereits die Ähnlichkeit von Substanzen für eine strafrechtliche Ahndung reichen.“

Die Ministerin warnte zugleich davor, die „Badesalzdrogen“ zu verharmlosen: „Die gesundheitlichen Folgen für die Konsumenten sind nicht absehbar.“ Um einen effektiven Gesundheitsschutz zu erreichen, müsse auch auf Aufklärung gesetzt werden. Zugleich müsse der Vertrieb wirksam unterbunden werden; dazu brauche es entsprechende Regelungen im Strafrecht. „Wir haben eine Strafbarkeitslücke. Und die müssen wir schließen.“