„Strukturwandel im Mitteldeutschen Revier Sachsen-Anhalt“ – Revierausschuss nimmt Arbeit auf

von 21. April 2021

Ministerpräsident Dr. Reiner Haselhoff betonte in der konstituierenden Sitzung: „Der Strukturwandel in unserer Braunkohleregion bringt große Herausforderungen mit sich, die man nur gemeinsam bewältigen kann – im engen Schulterschluss zwischen Kommunen, Kreisen, Land und Bund. Er bietet aber vor allem die Chance zur Modernisierung und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze in zukunftsträchtigen Branchen. Diese Chance werden wir nutzen.“

Der Revierausschuss soll den kontinuierlichen Informationsaustausch zwischen Revier und Landesregierung sicherstellen und über strategische und operative Fragestellungen der Revierförderung befinden. „Der heute gegründete Revierausschuss ist eine entscheidende Kommunikations-plattform zwischen Region und Land, um die operativen und strategischen Aufgaben gemeinsam zu bearbeiten“, so Haseloff weiter.

Die Mitglieder des Revierausschusses im Überblick:

  • Landkreis Anhalt-Bitterfeld

  • Burgenlandkreis

  • Saalekreis

  • Stadt Halle

  • Landkreis Mansfeld-Südharz

  • Kreisverbände des Städte- und Gemeindebundes für Anhalt-Bitterfeld, Burgenlandkreis, Saalekreis und Mansfeld-Südharz

  • Metropolregion Mitteldeutschland Management GmbH

  • Industrie- und Handelskammer Halle Dessau

  • Handwerkskammer Halle

  • Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände – Sachsen-Anhalt e. V.

  • Deutscher Gewerkschaftsbund

  • Fraunhofer-Gesellschaft

  • Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

  • Hochschule Anhalt im Themenbereich Umwelt/Nachhaltigkeit

  • Hochschule Magdeburg-Stendal im Themenbereich Energie

  • Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V.

  • LIGA der Freien Wohlfahrtspflege im Land Sachsen-Anhalt e.V.

  • Landesfrauenrat Sachsen-Anhalt e. V.

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

  • Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

  • Ministerium der Finanzen

  • Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

  • Ministerium für Inneres und Sport

  • Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration

  • Ministerium für Bildung

  • Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Funktion und Aufgaben des Revierausschusses

Im Sommer 2020 hat die Bundesregierung den Ausstieg aus der Kohleverstromung bis zum Jahr 2038 beschlossen. Mit diesem historischen Schritt wurde ein tiefgreifender Strukturwandel in den deutschen Kohleregionen eingeleitet, von dem auch das sachsen-anhaltische Braunkohlerevier unmittelbar betroffen ist. Zur Unterstützung des Strukturwandels hat die Bundesregierung im Rahmen des Investitionsgesetzes Kohleregionen eine umfangreiche finanzielle Unterstützung der betroffenen Regionen zugesagt. Für die Reviere ist der Kohleausstieg damit Herausforderung und Chance zugleich.

Im Rahmen der vom Gesetz vorgesehenen Finanzhilfen obliegt die Auswahl der Investitionsvorhaben dem Land (§ 7 Abs. 3 InvKG). Eine erfolgreiche Gestaltung des Transformationsprozesses im Revier setzt jedoch eine intensive Beteiligung der wesentlichen Akteure des Reviers zwingend voraus. Aus Sicht der Landesregierung sind regionale Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft eng einzubinden. Sie sollen kontinuierlich Gelegenheit erhalten, ihre Expertise, Sach- und Bürgernähe in den Gestaltungsprozess in beratender Funktion einzubringen. Die breite Teilhabe am Gestaltungsprozess ist eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen des Strukturwandels.

Zur kontinuierlichen Beteiligung der wesentlichen Akteure der sachsen-anhaltischen Braunkohleregion an den strategischen und operativen Strukturwandelprozessen wird ein Revierausschuss mit beratender und empfehlender Funktion gegründet, dem folgende Funktionen und Aufgaben übertragen werden:

Der Revierausschuss stellt den kontinuierlichen Informationsaustausch zwischen Revier und Landesregierung sicher.

  • Das Gremium soll über strategische und operative Fragestellungen der Revierförderung befinden.

  • Der Revierausschuss wird die Erstellung und Umsetzung des Strukturentwicklungsprogramms beratend begleiten und bewerten, einschließlich der Effektivität des Förderverfahrens/ der Richtlinie sowie der zu erarbeitenden Bewertungsindikatoren der Förderwürdigkeit (Scoring-Verfahren). Der Ausschuss wird dabei Korrekturbedarfe identifizieren und Anpassungsvorschläge unterbreiten.

  • Das Gremium soll zudem über Investitionen und Förderaufrufe des Landes beraten und zu deren Förderwürdigkeit Stellung nehmen. Die Beteiligung dieses Gremiums soll sicherstellen, dass das beabsichtigte Investitionsvorhaben des Landes von den Stakeholdern des sachsen-anhaltischen Reviers befürwortet und unterstützt wird. Das Gremium erhält Gelegenheit zur Stellungnahme, die wiederum in der Kabinettsbefassung zur geplanten Investition bzw. zum intendierten Förderaufruf berücksichtigt wird.

  • Auch zu den im sachsen-anhaltischen Revier geplanten Bundesmaßnahmen wird der Ausschuss Stellung nehmen. Die Landesregierung verpflichtet sich, dieses Votum bei seiner Stellungnahme im Bund-Länder-Koordinierungsgremium zu berücksichtigen und, wenn erforderlich, das Vetorecht des Landes zu gebrauchen.

  • Zu den projektspezifischen Vorhaben der Gemeinden und Gemeindeverbände („Regelförderung“) soll der Revierausschuss ausdrücklich nicht befinden. Deren Förderwürdigkeit wird bereits vorgelagert, d.h. in den Entscheidungsgremien auf Kreisebene oder der Stadt Halle (Saale), beurteilt (vgl. Ziffer 4.2 der Richtlinie „Sachsen-Anhalt Revier 2038“).

  • Der Revierausschuss soll die Ausgewogenheit und Zielorientierung der im Rahmen des InvKG zu fördernden Maßnahmen bewerten und dabei die Vorgaben des § 1 Abs. 1 und 2 sowie § 4 Abs. 2 und 3 InvKG berücksichtigen.

  • Im Rahmen einer mittelfristigen Vorhabenplanung wird der Revierausschuss in die vorbereitenden Planungen zur Bedarfsanmeldung im Haushaltsaufstellungsprozess des Bundes einbezogen.

Zusammensetzung des Revierausschusses

Zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft und zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums unterstützt der Bund die Länder und ihre Gemeinden und Gemeindeverbände mit Finanzhilfen zur Umsetzung besonders bedeutsamer Investitionen (vgl. § 1 InvKG).

In der Zukunft ist das Mitteldeutsche Revier attraktiver Wirtschaftsstandort und als zentraler Industriestandort Mitteldeutschland internationales Vorbild für eine erfolgreiche Industrietransformation und für eine nachhaltige Industriegesellschaft. Die Regionen des Mitteldeutschen Reviers sind Heimat, Anziehungspunkt und lebenswerte Orte (vgl. Anlage 2 InvKG, Leitbild für das Mitteldeutsche Revier).

Vor dem Hintergrund dieser Zielstellungen und Prämissen ist die Einbindung nachfolgender Akteure zwingend erforderlich:

Gebietskörperschaften: die Landkreise Anhalt-Bitterfeld, Burgenlandkreis, Saalekreis, Mansfeld-Südharz und die Stadt Halle (Saale); zudem stellt die Gemeindeebene je Landkreis einen Vertreter

Das Land wird durch die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur sowie die acht Landesressorts vertreten (Ministerium für Inneres und Sport, Ministerium für Justiz und Gleichstellung, Ministerium der Finanzen, Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration, Ministerium für Bildung, Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie sowie Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr). Die Ressorts können sich von der Staatskanzlei vertreten lassen.

Zu den weiteren Mitgliedern des Revierausschusses gehören nachfolgende Regional-, Wirtschafts-, Wissenschafts- und Sozialpartner

? VertreterIn der Europäischen Metropolregion Mitteldeutschland (EMMD)

? VertreterIn der Hochschulen zzgl. der außeruniversitären Wissenschaft und Forschung (Fraunhofer-Gesellschaft)

? DGB als VertreterIn der Gewerkschaften ? WirtschaftsvertreterInnen: IHK, HWK, AWSA

? VertreterIn mit dem Fokus Umwelt/Klimaschutz/Nachhaltigkeit

? VertreterIn der Zivilgesellschaft und zukünftiger Generationen: LIGA der Freien Wohlfahrtspflege Sachsen-Anhalt e.V., Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt (KJR)

? VertreterIn für Fragen der Gleichstellung: Landesfrauenrat

Zur regelmäßigen Einbindung der Revierkommunen findet in den betroffenen Gebietskörperschaften und in der Regel halbjährlich eine Revierkonferenz unter der Leitung des Vorsitzes statt. Ziel ist der Austausch zu revierübergreifenden strategischen Fragen, aber auch zu den inhaltlichen Themen, die Menschen und Verwaltung vor Ort bewegen.

Bei Bedarf können weitere Behörden sowie die für die Regionalentwicklung maßgeblichen Akteure und Sozialpartner zu den Sitzungen hinzugezogen werden. Bei umfangreichen fachspezifischen Diskussionsbedarfen ist zudem die befristete Einrichtung von Fachausschüssen möglich.

In ihrer koordinierenden Rolle und als VertreterIn des Landes im Bund-Länder-Koordinierungsgremiums obliegt der Vorsitz des Revierausschusses der Staatskanzlei, vertreten durch die Stabsstelle Strukturwandel.

Der Revierausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung wird im Rahmen der konstituierenden Sitzung des Revierausschusses durch seine Mitglieder bestätigt.

Die Sitzungen des Revierausschusses finden wechselnd in den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld, Burgenlandkreis, Saalekreis, Mansfeld-Südharz und der Stadt Halle (Saale) oder digital statt.

Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
des Landes Sachsen-Anhalt