10. Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht für 2016 veröffentlicht – Bericht ab sofort online einsehbar

von 29. September 2017

Seit 2004 veröffentlicht die Heimaufsicht alle zwei Jahre und seit 2011 jedes Jahr die so genannten Heimberichte/Tätigkeitsberichte über die Arbeit der Heimaufsicht mit umfangreichen statistischen Angaben. Gegenüber dem Jahr 2015 ist die Anzahl der stationären Einrichtungen 2016 um 4 Einrichtungen und die Platzzahl um 262 stationäre Plätze zwar leicht zurückgegangen, verharrt aber insgesamt auf gleichbleibend hohem und stabilem Niveau.

Entsprechend dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ ist dagegen die Zahl der Bewohnerinnen und Bewohner in den derzeit 85 ambulant betreuten Wohngemeinschaften und -gruppen weiter gewachsen (2015 waren es 79). Hier stehen 758 Plätze (2015: 714) zur Verfügung, das sind immerhin 44 mehr als noch ein Jahr zuvor. Die Anzahl der Wohngemeinschaften und Gruppen hat damit um 7,59 % zugenommen, die der Plätze in diesen Wohnformen um 6,16 %.

„Dabei gehen die Impulse für die Einrichtung dieser Wohn- und Lebensformen sowohl von ambulanten Pflegediensten als auch von Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften, Vereinen und Trägern stationärer Einrichtungen aus.“, erklärte Thomas Pleye, Präsident des Landesverwaltungsamtes. „Angesichts der steigenden Nachfrage ist es auch wichtig, dass sich ein nicht nur zahlenmäßig breites Angebot entwickelt. Die Bedürfnisse der Menschen sind unterschiedlich, dem müssen wir Rechnung tragen.“

Besonders die Betreuung und Förderung in den 229 stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen wird weiterhin in guter Qualität erbracht. Hier sind landesweit 65 Prozent der Beschäftigten ausgebildete Fachkräfte, die nicht nur für eine hohe Qualität der Betreuung und des Wohnens sorgen, sondern auch für eine auf den Einzelnen abgestimmte sozialpädagogische und heilpädagogische Förderung. Eine gute Qualität der Pflege und Betreuung wird auch in den 472 Pflegeeinrichtungen des Landes geleistet. Hier sind trotz des vielfach beklagten Fachkräftemangels landesweit immerhin 54 % der Beschäftigten Pflegefachkräfte.

Von den im vergangenen Jahr durchgeführten 769 Prüfungen fanden 624 unangemeldet statt. Damit ist eine weitere Steigerung der unangemeldeten Prüfungen von rund 77 % im Vorjahr auf 81 % im Jahre 2016 feststellbar, der bislang höchste Stand gegenüber allen Vorjahren. Die Heimaufsichtsbehörde entspricht damit der gesetzlichen Vorgabe, dass Prüfungen „in der Regel unangemeldet“ erfolgen sollen. 120 der unangemeldeten Prüfungen erfolgten anlassbezogen auf Grund von Beschwerden von Bewohnerinnen und Bewohnern oder deren Angehörigen, etwa zur Pflege- und Betreuungsqualität oder wegen Hygiene- oder baulichen Mängeln.

Die anlassbezogenen Kontrollen fanden – wenn notwendig – auch nachts in den entsprechenden Einrichtungen statt. Festgestellte Mängel wurden mit den Trägern und Leitungen der stationären Einrichtungen und neuen Wohnformen ausgewertet und durch Nachkontrollen sichergestellt, dass sie umgehend behoben werden. In den allermeisten Fällen sorgten die Träger sofort nach den Beratungsgesprächen mit der Heimaufsicht für die Abstellung der festgestellten Mängel. Nur in 2 Fällen musste die Heimaufsicht im Ergebnis der Nachkontrollen noch eine Anordnung erlassen, um die vollständige Beseitigung der festgestellten Mängel durchzusetzen.

In 2 Fällen wurden Beschäftigungsverbote ausgesprochen. Das erfolgt immer dann, wenn die Leitung oder Beschäftigte einer Einrichtung die für ihre Tätigkeit erforderliche persönliche oder fachliche Eignung nicht besitzen.

Das seit 2011 geltende Wohn- und Teilhabegesetz garantiert allen älteren und pflegebedürftigen Menschen und allen Menschen mit Behinderungen, die in einer stationären Einrichtung oder einer ambulant betreuten Wohnform leben, ein Mitwirkungsrecht in den sie betreffenden Angelegenheiten. In den meisten Einrichtungen nehmen Bewohnerbeiräte oder Bewohnerversammlungen die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner wahr. Wo das nicht möglich ist, haben Bewohnerfürsprecher die Interessenvertretung übernommen.

Die Heimaufsicht beim Landesverwaltungsamt hat die Ergebnisse ihrer Arbeit in ihrem 10. Tätigkeitsbericht zusammengefasst, der im Internetangebot des LVwA ab sofort unter www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de unter dem Stichwort Publikationen auch als Download zur Verfügung steht.