12,9 Millionen EUR Steuern auf Erbschaften und Schenkungen im Jahr 2013

von 2. September 2014

Für 1207 Erben (83,4 Prozent aller Fälle) werden steuerpflichtige Erwerbe von Todes wegen in Höhe von 53,6 Millionen EUR nachgewiesen, das sind durchschnittlich 44400 EUR je Erbfall. Auf diese steuerpflichtigen Erwerbe waren Steuern in Höhe von rund 11,7 Millionen EUR zu entrichten.

In neun von zehn Fällen betrug der steuerpflichtige Erwerb weniger als 100000EUR; zusammen trugen sie jedoch nur etwa die Hälfte der festgesetzten Erbschaftsteuer.

Weniger als ein Prozent der Fälle hinterließ eine steuerpflichtige Erbmasse von 500000 EUR und mehr. Im Schnitt wurden in dieser Größenklasse 790000 EUR hinterlassen, worauf durchschnittlich 162000 EUR an Erbschaftsteuer zu entrichten waren.

Insgesamt wurden von 850 Erblassern 111,7 Millionen EUR an Vermögenswerten an die Erwerber vererbt. Etwa ein Viertel der Nachlässe bestand in Grundvermögen, Nachlassgegenstände aus Betriebsvermögen machten 2,8Prozent aus und der Anteil für vererbtes land- und forstwirtschaftliches Vermögen lag bei 1,8 Prozent. Auf die Nachlässe insgesamt waren Nachlassverbindlichkeiten in einer Höhe von 21,7 Millionen EUR anzurechnen, die überwiegend aus Schulden des Erblassers sowie den angefallenen Erbfallkosten bestanden.

Im Veranlagungsjahr 2013 resultieren aus Schenkungen rund 6,6 Millionen EUR unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe. Von den nachgewiesenen 241unbeschränkt steuerpflichtigen Schenkungsfällen wurden in fast 90 Prozent der Fälle steuerpflichtiges Vermögen mit weniger als 50000 EUR überlassen. In 62,7 Prozent aller Fälle wurde Vermögen an z.B. Großeltern, Eltern oder Geschwistern verschenkt.

Bei den Ergebnissen der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik ist zu beachten, dass aufgrund der hohen Freibeträge nur der Teil der Erbschafts- und Schenkungsfälle berücksichtigt ist, der tatsächlich zur Steuer herangezogen wurde. So erklärt sich, dass die nachgewiesenen Erben überwiegend nach den Steuerklassen II und III, z.B. Eltern, Geschwister, Stiefeltern, Schwiegereltern, geschiedene Ehegatten bzw. übrige Erwerber und Lebenspartner, besteuert worden sind. Zu berücksichtigen ist darüber hinaus, dass die Statistik außerdem nicht nur diejenigen Erbschaften und Schenkungen nachweist, die sich im Jahr 2013 ereignet haben, sondern die Fälle, die in 2013 von den Finanzbeamten bearbeitet wurden.